„Begründung allgemein“
Gericht kippt Tempo-30-Zonen in Bologna wieder
Ein Verwaltungsgericht in der italienischen Stadt Bologna hat die flächendeckenden Tempo-30-Zonen wieder aufgehoben. Die Stadtverwaltung hätte „zu allgemein“ begründet, warum die neuen Geschwindigkeitsgrenzen notwendig seien, hieß es.
Das Gericht annullierte sowohl den detaillierten Verkehrsplan als auch die einzelnen Verordnungen, mit denen die Zonen 2024 eingeführt worden waren. Die Regelungen decken etwa 70 Prozent des Stadtgebiets ab, lokale Gegebenheiten werden nicht berücksichtigt. Ausgenommen sind die Schnellstraßen. Im Jahr 2024, in dem das Programm „Città 30“ eingeführt wurde, kamen keine einzige Fußgängerin und kein einziger Fußgänger auf den Straßen Bolognas ums Leben.
Positive Effekte wie ein Rückgang von Unfällen und Verletzten reichten laut den Richterinnen und Richtern aber nicht aus, um die rechtlichen Mängel auszugleichen. Die Stadt hat jetzt die Möglichkeit, die Geschwindigkeitsbegrenzungen neu zu planen.
Italiens Verkehrsminister Matteo Salvini forderte, dass dabei auf „gesunden Menschenverstand“ gesetzt werden müsse. Die bisherige Regelung sei „ideologisch“ gewesen. Auch die rechte Regierungspartei Fratelli d‘Italia begrüßte das Urteil und teilte mit, dass Sicherheitspolitik nicht auf Propaganda beruhen dürfe.
Taxifahrer klagten
Eingereicht hatten die Klage Taxifahrerinnen und Taxifahrer, Fratelli d‘Italia unterstützte sie dabei. Bologna war die erste italienische Großstadt, in der eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Kilometern pro Stunde gilt. Dieselbe Begrenzung wurde am 15. Jänner in der Hauptstadt Rom eingeführt, auch hier kam es zu Protesten.








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