Der neue österreichische Botschafter in Moskau, Gerhard Sailler, muss sich bereits mit einer Klage am Handelsgericht beschäftigen. Die russische Sozialversicherung fordert eine Zahlung von umgerechnet 55 Euro, weil die österreichische Botschaft gegen Fristen verstoßen hätte.
Diese Fristen seien nötig, um Versicherungsbeiträge auszahlen und bestimmen zu können, hieß es. Für den 18. Februar wurde ein Verhandlungstermin am Handelsgericht Moskau angesetzt. Das österreichische Außenministerium in Wien teilte am Freitag mit, dass es sich um eine technische Fristversäumnis handle. Eine Vollmacht sei nicht maschinenlesbar gewesen.
Die Strafe sei aber bezahlt worden, sagte das Außenministerium weiter. Den Zahlungseingang konnte der russische Pensions- und Sozialversicherungsfonds zunächst nicht bestätigen. „Die österreichische Botschaft arbeitet derzeit mit ihrer Rechtsvertretung an einer gütlichen Einigung“, sagte die Sprecherin des Außenministeriums.
Große Ausnahme
Zivilrechtliche Klagen, insbesondere von staatlichen russischen Institutionen, gegen westliche Botschaften sind eine große Ausnahme. Abgesehen von zwei Klagen gegen die bulgarische Botschaft in den Jahren 2008 und 2019 ist die österreichische Botschaft die einzige Vertretung eines EU-Staates, die laut dem Gerichtsregister in den letzten Jahren in Moskau belangt wurde. Geklagter Spitzenreiter unter Botschaften war zuletzt wenig überraschend die geschlossene und verwaiste Botschaft der Ukraine in Moskau. Städtische Unternehmen klagten sie im Zusammenhang mit offenen Rechnungen bei Strom und Abwasser seit 2022 insgesamt 21 Mal.
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