Streit um Gasbohrung

Höchstgericht schickt Bescheid zurück nach Linz

Oberösterreich
14.01.2026 15:12
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Zurück, fast an den Start, heißt es bei den Gasbohrungen in Molln: Der Verwaltungsgerichtshof gab jetzt nämlich den Umweltverbänden recht, die sich gegen eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts OÖ gewehrt hatten. Dieses hatte eine Beschwerde zurückgewiesen und muss sich jetzt erst recht wieder damit befassen.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gibt den Umweltorganisationen Alpenverein, Naturschutzbund, Greenpeace und Umweltdachverband in einem Erkenntnis vom 10.Dezember 2025 (zugestellt am 2. Jänner 2026) recht: Die Zurückweisung ihrer Beschwerden durch das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (LVwG OÖ) war rechtswidrig.

Dieses Erkenntnis hat aber mit dem aktuellen Bohrvorhaben nichts zu tun, das das Landesverwaltungsgericht OÖ im Vorjahr bestätigt hat. Ab Jänner will das australisch-österreichische Förderunternehmen ADX Energy bekanntlich in Molln wieder bohren, darf das bis März 2026 auch machen.

Zurück zum Landesverwaltungsgericht
Das Höchstgericht stellte aber klar, dass den NGOs der gerichtliche Rechtsschutz zu Unrecht verwehrt wurde – entgegen der Aarhus-Konvention, die den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten absichert. Damals war die Beschwerde abgewiesen worden, weil der Zeitraum der erlaubten Bohrung ohnehin schon verstrichen war. Das Landesverwaltungsgericht hätte sich aber inhaltlich mit der Beschwerde beschäftigen müssen, auch wenn „das Wasser schon ausgeschüttet war“, um es umgangssprachlich zu formulieren. „Aus unserer Sicht kann das nur zur nachträglichen Aufhebung der rechtswidrig zustande gekommenen Genehmigung der ersten Testbohrung führen“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Zu wenig genau geprüft
Die vier anerkannten Umweltorganisationen hatten im Frühjahr 2025 eine außerordentliche Revision gegen die Entscheidung des LVwG OÖ eingebracht. Durch die Abweisung war ihnen trotz bestehender Beschwerdelegitimation die gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Gasbohrungen verwehrt worden. Der VwGH hat diese Vorgangsweise nun ausdrücklich korrigiert. Inhaltlich betrifft das Verfahren, insbesondere mögliche Verletzungen von Unionsrecht, vor allem der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie. Es gibt zahlreiche Hinweise darauf, dass im Umfeld der Bohrungen mehr streng geschützte Arten vorkommen, als in der behördlichen Prüfung im Zuge der Genehmigung der ersten Testbohrung berücksichtigt wurden. Diese Punkte sind nun vom LVwG OÖ fachlich und rechtlich zu beurteilen.

„Hochwertiges Naturgebiet betroffen“
Bei den Bohrtätigkeiten der australischen Firma ADX handelt es sich um eine  Suche nach fossilem Erdgas oder Öl in einem – laut der Umweltorganisationen – der hochwertigsten und artenreichsten Naturgebiete Österreichs. Irreversible Schäden für Flora und Fauna können nicht ausgeschlossen werden.

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