Land und Bund einig

Klare Struktur für Nationalpark Neusiedler See

Burgenland
30.12.2025 19:00

Das Land Burgenland und der Bund haben sich auf ein neues Nationalparkgesetz geeinigt. Wichtigsten Punkte: Eine Neustrukturierung der Gremien sowie eine klare Regelung für die Finanzierung.

Die nachhaltige Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel soll durch das neue Gesetz gesichert werden. Notwendig wurde die Überarbeitung der Vereinbarung zwischen Land und Bund wegen eines Rechnungshofberichts. „Mit dem neuen Nationalparkgesetz sorgen wir für transparente Zuständigkeiten, zeitgemäße Gremien und eine stärkere Einbindung der Bevölkerung – und sichern damit die Zukunft eines einzigartigen Naturraums“, betont Vizelandeschefin Anja Haider-Wallner (Grüne).

Minister Norbert Totschnig und Vizelandeschefin Anja Haider-Wallner.
Minister Norbert Totschnig und Vizelandeschefin Anja Haider-Wallner.(Bild: Büro BM Totschnig)

So wird die bisher vorgesehene Funktion des Wissenschaftlichen Leiters nicht mehr geführt. Bisherige Doppelgleisigkeiten mit dem Wissenschaftlichem Beirat und Forschungsabteilung der Nationalparkgesellschaft sollen beseitigt werden. Der Bund erhält auch eine stärkere Vertretung im Vorstand der Nationalparkgesellschaft. Im Gegenzug entfällt die Nationalparkkommission. Zugleich gibt es ein gemeinsames Bekenntnis zur Finanzierung.

„Mit dem neuen Gesetz stärken wir diese Partnerschaft und schaffen stabile und zeitgemäße Rahmenbedingungen für wirksamen Naturschutz und für die Weiterentwicklung des Nationalparks“, so Minister Norbert Totschnig (ÖVP). Auch Nationalpark-Direktor Johannes Ehrenfeldner begrüßt die Novelle ausdrücklich: „Sie schafft klare Zuständigkeiten.“

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