Pflegeberufe

Leichterer Zugang zur Schwerarbeitspension

Burgenland
07.12.2025 16:00

Die Bundesregierung ändert mit 1. Jänner 2026 das Regulativ: Die Belastungen für zahlreiche Arbeitnehmer, die in der mobilen oder stationären Pflege tätig sind, werden erstmals klar anerkannt. 

Die Pflege gilt als Zukunftsberuf. Schätzungen zufolge werden bis 2030 rund 51.000 Pflegekräfte benötigt.

Der Bedarf wird durch die alternde Bevölkerung und die Pensionierungen bestehender Fachkräfte angetrieben. Vor allem letztere sollen von dem kürzlich von der Bundesregierung geänderten Zugang zur Schwerarbeitspension für Pflegekräfte ab 1. Jänner 2026 profitieren.

„Damit kommen viele psychisch und physisch besonders belastete Pflegekräfte leichter in die Schwerarbeitspension. Außerdem wird durch die neue Regelung der Pflegeberuf auch deutlich attraktiver. Aus unserer Sicht ein Meilenstein auf dem Weg in die richtige Richtung“, sind sich AK--Burgenland-Präsident Gerhard Michalitsch und Volkshilfe-Präsidentin Verena Dunst einig.

Positives Signal
Auch für die Pflegedienstleiterin DGKP und Teamleiterin der Volkshilfe, Karin Csencsits, ist dieser Schritt ein deutliches und positives Signal an die Mitarbeiter im pflegerischen Bereich. „Gleichzeitig wird die Zukunft zeigen, dass eine differenzierte Betrachtung einzelner Berufsgruppen und Tätigkeitsfelder notwendig bleibt. Daher braucht es eine regelmäßige Evaluierung des Zugangs zur Schwerarbeitspension“, so Csencsits.

Kriterien für die Pflege-Schwerarbeitspension
-)
 Pension ist mit frühesten 60 Jahren bei 45 Versicherungsjahren (540 Monate) und 10 Jahre (120 Monate) Schwerarbeit innerhalb der letzten 20 Jahre vor Antritt möglich 
-) Regelung kann auch für Teilzeitbedienstete ab 20 Stunden gelten 
-) Alle Pflegeberufe sind anspruchsberechtigt, sofern mindestens 50 Prozent Pflegetätigkeit ausgeübt wird, wie diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, Pflegefachassistenz und Pflegeassistenz bzw. Ausbildungen, die diese Berufsbilder umfassen. Nicht umfasst sind Heimhilfen und Sanitäter. Für sie gelten andere Regelungen 
-) Pflegekräfte müssen künftig nur noch 12 Tage Schwerarbeit statt bisher 15 Tage pro Monat leisten, damit der Monat als anrechenbarer Schwerarbeitsmonat gilt. Für alle Pflegekräfte, die nicht im Schichtdienst arbeiten, bleiben die 15 Tage bestehen

Diese neuen Kriterien erleichtern rund 9000 burgenländischen Pflegekräften in stationärer und mobiler Pflege den Zugang zur Schwerarbeitspension. 

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Burgenland-Krone
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