Wilde Szenen zwischen Fahrgast und Chauffeur haben sich Anfang September in einem Linienbus in Höchst abgespielt. Weil der Busfahrer nicht anhalten wollte, soll ein 20-jähriger Somalier auf diesen losgegangen sein. Im Prozess am LG Feldkirch stand Aussage gegen Aussage.
Im Verhandlungssaal herrscht gespannte Stille, als der 20-jährige Somalier vor den Richtertisch tritt. Ruhig, fast stur wirkt er, während er seine Version wiederholt: „Ich habe ihn nicht berührt.“ Kein Schlag, kein Angriff, so beteuert er.
Dem gegenüber steht der 31-jährige Busfahrer, der als Opfer und Zeuge geladen ist. Seine Stimme zittert leicht, doch seine Aussage ist klar: „Er hat mich zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen.“ Anfang September in Höchst sei es passiert, während einer ganz gewöhnlichen Fahrt, die plötzlich im Chaos endete. Dabei gibt es von dem Vorfall ein Video, das Licht ins Dunkel bringen könnte. Doch ausgerechnet dieser mögliche Schlüssel zur Wahrheit bleibt verschlossen.
Streit, weil Bus bei Haltestelle nicht anhielt
Weder Polizei noch IT-Fachleute in Feldkirch oder Innsbruck konnten die Datei öffnen. Der Fahrer aber berichtet: „Mein Vorgesetzter hat das Video gesehen und gesagt: Das war ein krasser Vorfall.“ Beide Männer stimmen nur in einem Punkt überein: Es gab Streit um die Haltestelle. Der Angeklagte habe zu spät gedrückt, der Fahrer folglich angekündigt, erst an der nächsten Station zu halten. Was dann geschah, könnte unterschiedlicher nicht erzählt werden. Der junge Somalier behauptet, lediglich Folgendes gesagt zu haben: „Wenn ich nicht aussteigen kann, muss ich durch die Scheibe springen.“ Der Busfahrer dagegen beschreibt einen aufgebrachten Fahrgast, der ihn beschimpft und versucht habe, die Tür am Fahrerplatz eigenhändig zu öffnen.
„Hatte 100 Meter keine Sicht“
Dann sei die Sache eskaliert. Der Lenker schildert einen kurzen, heftigen Kampf im Cockpit: „Ich hatte 100 Meter lang keine Sicht. Ich hab nur gespürt, wie die Reifen ins Bankett rutschen.“ Erst die Feststellbremse stoppte den Bus. Im Ambulanzbericht wird später eine Jochbeinprellung dokumentiert. Nun steht das Gericht vor einem Dilemma: Ohne Video steht Aussage gegen Aussage. Sollte die Datei tatsächlich unbrauchbar sein, muss jener Zeuge geladen werden, der sie nach dem Vorfall gesehen hat.
Der Prozess wurde vertagt.

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