Vier Syrer angeklagt

17-Jährige missbraucht, anstatt Hilfe zu leisten

Gericht
28.11.2025 05:55

Bis zu vier Syrer waren in der kleinen Wohnung in Wien-Simmering, als ein drogenkrankes Mädchen (17) aus Niederösterreich beinahe gestorben wäre. Einer verging sich an der Wehrlosen. Die Rettung rief der 33-Jährige nicht – weil er nicht Deutsch könne.

Ein Mädchen aus Wiener Neustadt – drogensüchtig, von zu Hause abgängig, vollkommen verzweifelt – trifft am 15. Juni, um zwei Uhr nachts, in Wien auf zwei erwachsene Männer aus Syrien.

Der Tatort: eine Wohnung im Plattenbau in der Geiselbergstraße in Simmering
Der Tatort: eine Wohnung im Plattenbau in der Geiselbergstraße in Simmering(Bild: Martin A. Jöchl)

„Es geht ihr sehr schlecht. Die beiden lesen sie zufällig auf, bringen sie in die Wohnung“, leitet die Staatsanwältin ein. Doch anstatt der Jugendlichen zu helfen, verlassen drei der vier Männer gegen drei Uhr früh die 35 Quadratmeter kleine Unterkunft in der Geiselbergstraße. 

Vier Männer aus Syrien werden aus der U-Haft vorgeführt, drei werden freigesprochen.
Vier Männer aus Syrien werden aus der U-Haft vorgeführt, drei werden freigesprochen.(Bild: Martin A. Jöchl)

Mädchen schwebte in Lebensgefahr
Einer ging nach Hause, die anderen in die Moschee nahe Reumannplatz zum nächtlichen Gebet – während der Vierte, ein 33-Jähriger, der in Österreich 1100 Euro monatliche Unterstützungsleistung erhält, sich an der völlig weggetretenen 17-Jährigen vergeht. „Später sind die Mitangeklagten zurückgekommen. Irgendwann haben sie den dramatischen Zustand der jungen Frau Gott sei Dank erkannt.“

Der Viertangeklagte rief die Rettung, als diese eintraf, hatte das Opfer keinen Puls mehr. „Es war nicht klar, ob sie überlebt“, schildert die Anklägerin. Im Prozess gibt der Hauptbeschuldigte erstmals zu, dass die junge Frau nicht eingewilligt hat, dies auch gar nicht konnte – sie war während des Missbrauchs reglos und nicht ansprechbar. Anstatt der Niederösterreicherin in dem lebensbedrohlichen Zustand zu helfen, penetrierte er sie.

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Ich war in betrunkenem Zustand. Es war ein Fehler. Kein Mensch ist vor Fehlern gefeit.

Der verurteilte Zweitangeklagte

Rettung nicht gerufen, da er nicht Deutsch könne
„Wie kommen Sie auf diese Idee?“, will Richterin Danja Petschniker von dem Mann wissen. „Ich war in betrunkenem Zustand. Es war ein Fehler. Kein Mensch ist vor Fehlern gefeit“, so die bedrückende Antwort. „Das war ein wahnsinniger Fehler“, erwidert Frau Rat. „Haben Sie sich keine Sorgen um sie gemacht?“ Auch will der Senat wissen, warum er nicht gleich die Rettung alarmierte? „Weil ich kein Deutsch kann“, übersetzt der Dolmetscher.

Franz Pechmann, Andreas Reichenbach und Wolfgang Haas verteidigten die Mitangeklagten (v. li.).
Franz Pechmann, Andreas Reichenbach und Wolfgang Haas verteidigten die Mitangeklagten (v. li.).(Bild: Martin A. Jöchl)

Die Anwälte Andreas Reichenbach und Wolfgang Haas sehen die Anklage für die Mittäter als ungerechtfertigt. „Ja, sie sind weggegangen. Aber sie hatten doch keine Ahnung, was der andere vorhat“, meint Reichenbach. Für die drei gibt es Freisprüche. Der Hauptangeklagte muss viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Nicht rechtskräftig.

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