Urteil in Deutschland

Existenzrecht Israels darf infrage gestellt werden

Ausland
24.11.2025 17:15

Das könnte noch für Aufregung sorgen: Einer propalästinensischen Demonstration darf nicht generell verboten werden, das Existenzrecht Israels in Abrede zu stellen. So urteilte das Oberverwaltungsgericht im deutschen Münster am Montag. Im Fokus stand eine Demonstration am vergangenen Samstag.

Zuvor hatte das Polizeipräsidium Düsseldorf dem Veranstalter untersagt, das Existenzrecht Israels zu leugnen. Die Polizei hatte verfügt, dass drei Parolen nur einmal zu Beginn verlesen und anschließend nicht mehr verwendet werden durften. Dagegen legte das Veranstaltungsteam Beschwerde ein, scheitere aber zunächst.

In der obersten Instanz hatten die Veranstalterinnen und Veranstalter dann teilweise Erfolg. Das generelle Verbot eines Bestreitens des Existenzrechts Israels sei rechtswidrig, urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster. Es handle sich um keinen Straftatbestand des Veranstaltungsteams, sondern um Meinungsfreiheit.

Nicht alle Parolen erlaubt
Bei den Parolen der Demonstration machte das Gericht Unterscheidungen. So durfte der Slogan „There is only one state – Palestine 48“ nicht verboten werden, da er keinen konkreten Bezug zur Ideologie der in Deutschland verbotenen Terrororganisation Hamas erkennen lasse. Gemeint ist das Jahr 1948, in dem Israel gegründet wurde, und zwar aus einem Teil des britischen Mandatsgebiets Palästina.

Voraussichtlich rechtmäßig ist laut dem Gericht aber das Verbot der Parole „Yalla, yalla, Intifada“. Diese Äußerung könne nämlich nicht als bloße Aufforderung zu friedlichem Protest verstanden werden. Ob die Verwendung des Slogans „From the river to the sea“ strafbar sei, weil es sich um ein Kennzeichen der verbotenen Hamas handle, könne im Eilverfahren nicht abschließend geklärt werden, urteilte das Oberverwaltungsgericht. Sie geht auf die 1960er-Jahre zurück und soll ausdrücken, dass die vollständige Befreiung Palästinas angestrebt wird, sprich auf dem Gebiet Israels. Der Beschluss kann nicht mehr angefochten werden.

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