Vom Lehrling im Bezirksgericht zum Angeklagten im Landesgericht: Weil ihn ein Mädchen, das der 20-Jährige gern mochte, zurückgewiesen hatte, drehte der junge Wiener völlig durch – und drohte mit einem Amoklauf. „Da konnte ich meine Emotionen nicht kontrollieren“, sagt er vor Gericht.
Gerichte sind für den 20-Jährigen nicht fremd. Schließlich machte der Wiener in einem Bezirksgericht eine Lehre als Verwaltungsassistent. Jetzt sitzt er als Angeklagter im Landl. Denn die Zurückweisung einer Mitschülerin löste eine folgenschwere Reaktion aus.
Mädchen wollte keine Beziehung
„Ich mochte das Mädchen am Anfang sehr. Wir haben viel miteinander geschrieben. Dann hat sie gesagt, sie hat einen anderen kennengelernt. Da konnte ich meine Emotionen nicht kontrollieren“, sagt der junge Mann mit leiser Stimme. Per Chat-Nachricht kündigte er ihr und einem zweiten Mädchen gegenüber an: „Ihr werdet alle sterben.“ Und er hätte vor, einen Amoklauf in der Berufsschule zu machen.
Er hat aber schon seit einiger Zeit das Verlangen nach einer romantischen Beziehung.
Verteidiger Jakob Hager
Sein Verteidiger Jakob Hager versucht noch weiter zu erklären: „Mein Mandant tut sich schwer mit Sozialkontakten, besonders mit Mädchen. Er hat aber schon seit einiger Zeit das Verlangen nach einer romantischen Beziehung.“ Und als das schon wieder nicht geklappt: „Es ist alles über ihm zusammengebrochen. Er hatte keine konkreten Pläne. Er wollte nur Aufmerksamkeit“, erklärt der Verteidiger.
Fotos von Gerichtsakten verschickt
Das sei auch der Grund gewesen, warum der 20-Jährige während seiner Zeit beim Bezirksgericht Fotos von Gerichtsakten in eine Whatsapp-Gruppe schickte. „Es ging hauptsächlich um den Spaß in der Gruppe“, gibt der junge Mann zu, der schon lange mit psychischen Problemen und auch seinen Mitschülern zu kämpfen hat.
Dass weder das Weiterschicken von vertraulichen Gerichtsdaten, lustig ist, noch eine Amokdrohung für die Aufmerksamkeit eines Mädchens genutzt werden darf, sei dem reumütigen Wiener nun klar. Er fasst fünf Monate bedingte Haft aus und muss eine Psychotherapie absolvieren. Im Vorstrafenregister scheint die Verurteilung nicht auf, schließlich fängt der Angeklagte am Montag eine neue Ausbildung an. Den Job bei Gericht hat er nämlich verloren.
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