Das neue Grundverkehrsgesetz ist derweil noch zahnlos. Es gibt auch keinen Zugang zur Software, um überhaupt Strafen ausstellen zu können. Das führt klarerweise zu Kritik.
Salzburg kämpft seit Jahren gegen Zweitwohnsitze, weil diese Wohnungen der heimischen Bevölkerung entzogen werden und die Preise in die Höhe treiben. Deswegen wurden Zweitwohnsitze eingeschränkt, die Strafen bei Verstößen gar auf bis zu 50.000 Euro erhöht. Wie viele Geldstrafen in den vergangenen Jahren eingehoben wurden? Keine!
Der Grund ist skurril: „Dies ist dem Umstand zurückzuführen, dass der Grundverkehrsbeauftragte nicht in das Verwaltungsstrafenprogramm eingebunden ist“, heißt es in der Beantwortung der Landtagsanfrage durch Landesrat Martin Zauner (FPÖ). „Dass es keine rechtskräftige Bestrafung gibt, bedeutet nicht, dass es keine Fälle gegeben hätte, sondern dass es an der Vollziehung des Gesetzes hapert“, erklärt Klubobfrau Natalie Hangöbl von der KPÖ Plus. „Wenn es hier an etwas so Grundlegendem wie dem Zugriff auf eine Software scheitert, stellt sich die Frage: Will man das Gesetz politisch überhaupt vollziehen?“, fragt sich Hangöbl.
Die meisten Ermittlungen gibt es derzeit im Pinzgau
Schätzungen gehen von zehntausenden illegalen Zweitwohnsitzen aus. Bisher ist es in 134 Fällen zu Ermittlungen gekommen. Die meisten (40) im Pinzgau, gefolgt von der Stadt Salzburg (39). Noch düsterer schauen die Zahlen der tatsächlichen Anzeigen wegen Verstößen aus. Da sind gerade einmal zwei Stück bekannt. Beide erfolgten von der Gemeinde Bad Hofgastein.
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