Umstieg nötig

AMS stellt System für rund 630.000 Menschen um

Österreich
12.11.2025 08:56

Es soll „einfacher, sicherer und mobiler“ werden – diese Vorzüge und Vorteile erhofft man sich mit einer großen Umstellung beim AMS. Ab 17. November wird das eAMS-Konto von MeinAMS abgelöst. Betroffen von der Änderung sind rund 630.000 Menschen.


„Mit der Einführung von MeinAMS setzt das AMS ein klares Zeichen für eine moderne und serviceorientierte Verwaltung. Die Plattform erleichtert den Zugang zu Arbeitsmarktservices und ermöglicht mehr digitale Selbstbedienung. MeinAMS bietet unseren Kund_innen den Komfort, den sie aus der Welt des Internets gewohnt sind“, so Johannes Kopf, Vorstandsvorsitzender des AMS.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Am 17. November 2025 startet die dreiwöchige Übergangsphase. Während dieser Zeit können sich Nutzer noch im alten eAMS-Konto anmelden, erhalten aber eine Einladung zum Umstieg.

  • Ab 8. Dezember 2025 wird das eAMS-Konto schließlich vollständig durch MeinAMS ersetzt. Nutzer können dann nur noch die neue Plattform verwenden. Kunden des bisherigen eAMS-Kontos können aber weiterhin auf MeinAMS umsteigen, ohne sich neu registrieren zu müssen. Sämtliche Daten aus dem eAMS-Konto finden sich in MeinAMS wieder.
  • Personen, die sich erstmals registrieren möchten, haben zwei Möglichkeiten: Die sicherste und empfohlene Variante ist eine Registrierung über die ID Austria
  • Wer noch keine ID Austria besitzt, kann sich auch mit einer gültigen E-Mail-Adresse und einem selbst gewählten Passwort registrieren. Die Registrierung mit E-Mail-Adresse und Passwort kann mehrere Tage dauern, da ein RSA-Brief zur Bestätigung der Identität per Post versendet wird. Nicht mehr unterstützt werden die alten Anmeldemethoden über FinanzOnline oder Benutzername + Passwort.

„Reduzieren bürokratische Hürden“
MeinAMS funktioniert auf Smartphones, Tablets und PCs. Es werde zum zentralen Zugang für alle eServices des AMS. Hier kann man sich digital zur Arbeitssuche melden, Arbeitslosengeld oder Förderungen beantragen, Termine verwalten oder Bewerbungen dokumentieren. „Damit erleichtern wir Arbeitssuchenden den Zugang zu unseren Services und reduzieren bürokratische Hürden“, so Kopf.

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Diese Umstellung ist für das AMS ein erheblicher Eingriff in die bestehenden Systeme. Denn es muss sichergestellt sein, dass alle Services unseren Kund_innen auch während der Umstellung uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

AMS-Vorstandsvorsitzender Johannes Kopf

„Diese Umstellung ist für das AMS ein erheblicher Eingriff in die bestehenden Systeme. Denn es muss sichergestellt sein, dass alle Services unseren Kund_innen auch während der Umstellung uneingeschränkt zur Verfügung stehen“, beschreibt Kopf die anstehenden Herausforderungen.

Die Zahl der Menschen, die den Dienst in Anspruch nehmen, ist jedenfalls groß: Im Jahr 2024 nutzten über 629.000 Personen das bisherige eAMS-Konto bei insgesamt mehr als 35,5 Millionen Zugriffen.

Änderung beim geringfügigen Zuverdienst
Anmerkung zuletzt: Mit dem neuen Jahr folgt eine weitere Änderung für Arbeitslose. Ab dem 1. Jänner 2026 wird es nur noch in bestimmten, gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen möglich sein, neben dem Arbeitslosengeld oder der Notstandshilfe geringfügig dazuzuverdienen.

Die Ausnahmefälle sind: 

  • Wer vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 26 Wochen lang neben einer vollversicherten Beschäftigung geringfügig gearbeitet hat, darf diese geringfügige Tätigkeit weiterhin ausüben.

  • Langzeitarbeitslose Personen dürfen einmalig für bis zu 26 Wochen geringfügig arbeiten.

  • Langzeitarbeitslose über 50 Jahre oder mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent dürfen ohne zeitliche Begrenzung geringfügig arbeiten.

  • Wer wegen Krankheit mindestens 52 Wochen lang Kranken-, Rehabilitations- oder Umschulungsgeld bekommen hat, darf ebenfalls einmalig für bis zu 26 Wochen geringfügig arbeiten.

Für Personen, die bereits geringfügig beschäftigt sind, gilt eine Übergangsfrist.

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