Strafen zu gering

Lohndumping als profitables Geschäftsmodell

Wien
11.11.2025 14:09

Durch eine Gesetzesreform ist die Unterbezahlung von Arbeitnehmern zum Kavaliersdelikt geworden. Die Strafen sind zu gering, um abzuschrecken.

Eine neue Studie von L&R Sozialforschung im Auftrag der Wiener Arbeiterkammer zeigt deutlich: Seit der Reform des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz im Jahr 2021 sind die Strafen für die Unterentlohnung gesunken – und zwar spürbar. Eine Gesetzesnovelle war aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes notwendig geworden, ging laut AK-Experte Walter Gagawczuk aber zu weit. Mit negativen Folgen für die Arbeitnehmer.

„Immer öfter kommen Beschäftigte mit Problemen zu uns, bei denen man merkt: Das ist kein Zufall, das hat System“, so AK-Präsidentin Renate Anderl. Und weiter: „Manche Unternehmen haben Lohnbetrug zum Geschäftsmodell gemacht.“

Freibrief für Unternehmen
Mit der Reform wurden die Strafen gesenkt und das Kumulationsprinzip, also das Multiplizieren der Strafe mit der Anzahl der Betroffenen, abgeschafft. So ergab die durchschnittliche Differenz zwischen Strafe und nicht gezahlten Löhnen bei bis zu drei unterentlohnten Arbeitnehmern im Jahr 2020 noch 2891 Euro, im Jahr 2022 nur mehr 2499 Euro.

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Das ist schon fast ein Freibrief für Unternehmen, ihre Beschäftigten um den hart erarbeiteten Lohn zu prellen. Zu geringe Strafen sind keine Abschreckung.

AK-Präsidentin Renate Anderl

Noch gravierender ist der Unterschied, wenn ein Unternehmen mehr als drei Mitarbeiter unterentlohnt: In den untersuchten Fällen war in jedem fünften die Strafe geringer als die nicht gezahlten Löhne. „Das zeigt klar, die abschreckende Wirkung hat seit der Reform deutlich nachgelassen. Hinzu kommt auch noch die geringe Kontrollwahrscheinlichkeit der Betriebe wegen Personalmangel“, so Gagawczuk.

Millionenschaden für Steuerzahler
Für die Studie wurden 309 rechtskräftige Straferkenntnisse wegen Unterentlohnung aus dem Baugewerbe aus den Jahren 2020 und 2022 untersucht. Neben dem Baugewerbe sind das Transportgewerbe, Hotellerie und Gastronomie, Reinigung sowie Bewachung für die meisten Fälle von Lohndumping verantwortlich. Das kommt auch der Allgemeinheit teuer zu stehen. Laut Finanzpolizei verursache alleine die Baubranche Schaden für Steuerzahler und Sozialversicherung in Höhe von 350 Millionen Euro – pro Jahr.

Die AK fordert daher die Wiedereinführung des Kumulationsprinzipes, härtere Strafen, mehr Kontrollen und Strafen, wenn Unternehmen Kontrollen mutwillig behindern.

WKÖ-Gagendesaster
Apropos Löhne: Die Arbeiterkammer steht in Bezug auf Gehälter im Rahmen des WKÖ-Gagendisasters selbst in der Kritik. Dass die Institution Schaden nehmen könnte, glaubt Anderl nicht. Das Gehalt bzw. die Erhöhung desselben sei für die AK-Präsidenten an jene der Nationalratsabgeordneten gekoppelt.

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