Kein Amtsmissbrauch

Hunde-Verein gegen Rauch: Gericht weist Antrag ab

Tierecke
12.11.2025 18:00

Der grüne Ex-Tierschutzminister Johannes Rauch untersagte am Ende seiner Amtsperiode das sogenannte „Beiß-und Angriffstraining“ von Hunden für Privatpersonen. Von Tierschützern, Hundefreunden und weiten Teilen der Bevölkerung wurde er dafür gefeiert. Der große Hunde-Dachverband (ÖKV) reagierte jedoch mit Anzeigen bei der Justiz. 

Es ist ein weiteres Kapitel in einer jahrelangen Debatte. Im Zentrum des Streits steht der sogenannte Schutzdienst, im Gebrauchshundewesen als „Abteilung C“ bekannt. Hier lernen Hunde, auf Kommando einen Menschen zu stellen und in den am Unterarm angebrachten Jute-Ärmel zu beißen – angeblich als sportliche Disziplin.

Aggression ist kein Sport
Doch Tierschützer sehen darin nichts als trainierte Aggression. „Hunde sind keine Waffen!“, zeigt sich auch „Krone“ Tierecke Leiterin Maggie Entenfellner erfreut über das seit April bestehende Verbot. „Das gezielte Fördern von Angriff und Reizverhalten ist mehr als aus der Zeit gefallen. Um bei Hunden Gehorsam und Abrufbarkeit zu trainieren und abzuprüfen, benötigt man keinen Schutzdienst.“

Was genau wurde verboten?

  • Neben „Fährtenarbeit“ (Abteilung A) und „Unterordnung“ (Abteilung B) gibt es auch „Schutzdienst“ (Abteilung C) in der Gebrauchshundeausbildung.
  • Das Verbot betrifft nur die Abteilung C, da seit Inkrafttreten der Verordnung Hunde nicht mehr in den vom Menschen getragenen Schutzärmel oder Ganzkörperanzug beißen dürfen. 
  • Hunde im Dienst von Polizei und Heer sind von der Verordnung nicht betroffen. 

In die Kritik geraten
Immer wieder berichten ehemalige Hundesportler – natürlich nur hinter vorgehaltener Hand – von überforderten Tieren, die durch ständiges Hetzen und Konfrontieren verunsichert oder aggressiv werden. Was für manche als „Gehorsam unter Druck“ gilt, wird von anderen als starke Belastung für den Hund verstanden.

Juristische Schritte eingeleitet
Für sehr viele Menschen war Rauchs Entscheidung ein mutiger und längst fälliger Schritt. „Er hat sich gegen starken Widerstand gestellt – und für die Tiere entschieden“, heißt es aus dem Tierschutzlager. Doch die „Schutzhunde-Lobby“ und der Österreichische Kynologen Verband (ÖKV) sehen das naturgemäß anders. Dort möchte man Hunde wieder legal darauf trainieren dürfen, sich auf Kommando kräftig in den Jute-Arm zu verbeißen. 

Der Biss in den Schutzarm ist in Österreich nicht mehr erlaubt. Nur Hunde im Dienst von Polizei ...
Der Biss in den Schutzarm ist in Österreich nicht mehr erlaubt. Nur Hunde im Dienst von Polizei und Bundesheer dürfen so trainiert werden.(Bild: Krone KREATIV/stock.adobe.com)

Kein Amtsmissbrauch
Mittlerweile beschäftigt die „Beißtraining-Verordnung“ auch die Gerichte. Direkt nach Bekanntwerden im März brachte der ÖKV eine Anzeige gegen den ehemaligen Minister Rauch, seinen Referenten Thomas Schobesberger und „unbekannte Täter“ wegen Amtsmissbrauch ein. Die Staatsanwaltschaft sah von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab, ein Richtersenat des Landesgerichts wies nun den Antrag auf Fortführung als unzulässig ab. 

Verletzungsgefahr für Hunde
Auf „Krone“ Anfrage begrüßt Johannes Rauch die richterliche Entscheidung und sieht sein Vorgehen bestätigt: „Der Vorwurf des Amtsmissbrauchs war von Anfang an absurd – die Staatsanwaltschaft Wien sah keinen Anfangsverdacht. Nun hat auch das Landesgericht für Strafsachen den Fortführungsantrag abgelehnt“.

Für den Grünen hat der „Schutzdienst“ nichts mit harmlosem Hundesport zu tun: „Es ist eine Qual für die Tiere, die aggressiv unter Druck gesetzt werden und häufig Verletzungen an Zähnen, Wirbelsäule und Gelenken erleiden. Dieses Training muss verboten bleiben, auch die derzeitige Regierung hält daher an der Verordnung fest“.

Es ist übrigens keine Rede davon, dass Hundesport allgemein verboten wurde! Ganz im Gegenteil – ...
Es ist übrigens keine Rede davon, dass Hundesport allgemein verboten wurde! Ganz im Gegenteil – Hundehalter müssen viel Zeit in Erziehung, Sozialkompetenz und Alltagstauglichkeit investieren.(Bild: ©Dorfegger/BMSGPK)

Der ÖKV verbeißt sich weiter 
Doch das letzte Wort ist noch immer nicht gesprochen. Nachdem der ÖKV im Sommer auch eine Beschwerde eingebracht hat, wird die Verordnung von Johannes Rauch nun noch vom Verfassungsgerichtshof auf seine Rechtmäßigkeit geprüft. Die Hundewelt wartet gespannt darauf und für die meisten ist schon jetzt klar, dass das Wohl der Vierbeiner über Tradition oder sportlichen Interessen stehen muss. Das Verbot der „Abteilung C“ ist ein klares Signal für einen zeitgemäßen und tierschutzgerechten Umgang mit unseren vierbeinigen Begleitern.

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