„Tatbegehungsgefahr“

U-Haft von Benko um weitere zwei Monate verlängert

Gericht
10.11.2025 12:33

Der ehemalige Immobilien-Jongleur und Rekord-Pleitier Rene Benko muss zwei weitere Monate bis 12. Jänner 2026 in Untersuchungshaft bleiben. Das Gericht geht weiter von „Tatbegehungsgefahr“ aus, heißt es am Montag.

Gegen den Beschluss könne binnen drei Tagen Beschwerde eingereicht werden. Benko nahm an der Verhandlung per Video aus der Justizanstalt Innsbruck teil.

Benko war in einem ersten Strafverfahren wegen betrügerischer Krida nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Dabei war es um eine 300.000-Euro-Schenkung an seine Mutter gegangen.

In einem zweiten Anklagepunkt rund um eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro für eine Innsbrucker Immobilie wurde der ehemalige Unternehmer indes freigesprochen.

Am 10. und 16. Dezember steht er ein zweites Mal wegen betrügerischer Krida vor dem Innsbrucker Landesgericht. Laut Anklage wird ihm vorgeworfen, fast 370.000 Euro an Vermögenswerten beiseitegeschafft und damit die Erfüllung von Gläubigeransprüchen im Zuge seiner Insolvenz als Einzelunternehmer geschmälert zu haben. Eine Mitangeklagte soll dabei geholfen haben.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ging zuletzt im Verfahrenskomplex rund um die Signa-Pleite mehr als einem Dutzend verschiedenen Sachverhaltssträngen nach. Zu den Vorwürfen zählen neben betrügerischer Krida auch Untreue, schwerer Betrug, Gläubigerbegünstigung und Förderungsmissbrauch. Im Visier hat sie mehr als ein Dutzend Beschuldigte sowie zwei Verbände. Der ermittlungsgegenständliche Gesamtschaden belaufe sich aktuell auf rund 300 Millionen Euro, so die Staatsanwaltschaft.

Benko wies bisher stets jegliche Vorwürfe zurück. Er sitzt seit Jänner in Untersuchungshaft.

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