Milliarden-Pleitier René Benko muss sich noch vor Weihnachten ein zweites Mal in Innsbruck vor Gericht verantworten. Die Termine – zwei Verhandlungstage sind anberaumt – wurden jetzt fixiert. Es geht um betrügerische Krida. Mitangeklagt ist wohl auch Benkos Ehefrau Nathalie.
Der zweite Prozess gegen den gescheiterten Signa-Gründer wegen betrügerischer Krida wird am 10. und 16. Dezember am Innsbrucker Landesgericht stattfinden. Das gab das Gericht am Freitag bekannt.
Benko soll der Anklage zufolge Vermögenswerte beiseite geschafft und damit die Erfüllung von Gläubigeransprüchen im Zuge seiner Insolvenz als Einzelunternehmer geschmälert haben. Eine Mitangeklagte soll dabei geholfen haben. Bei der Zweitangeklagten soll es sich um Benkos Ehefrau Nathalie handeln – offiziell bestätigt wurde das bisher aber nicht.
Bargeld und Schmuck im Wert von 370.000 Euro
Laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geht es in der nunmehrigen zweiten Anklage gegen den gestrauchelten Signa-Gründer um einen Schaden in Höhe von insgesamt fast 370.000 Euro.
Die genannten Vermögenswerte waren in einem Tresor im Haus von Angehörigen verborgen gewesen. Die Mitangeklagte soll zur Tat René Benkos beigetragen haben.
Eine Sprecherin des Landesgerichtes Innsbruck.
Dem Ehepaar drohen bis zu 10 Jahre Haft
Der Tiroler Unternehmer, der seit Monaten in Untersuchungshaft sitzt, soll Bargeld in Höhe von 120.000 Euro sowie zusätzlich elf hochpreisige Uhren und Manschettenknöpfe, Uhrenarmbänder und andere Gegenstände im Gesamtwert von fast 250.000 Euro in einem Tresor von Angehörigen verborgen haben.
Im Fall einer Verurteilung drohen Benko und der Mitangeklagten ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe, hieß es vonseiten des Gerichts weiter.
Wieder großer Medienansturm erwartet
Für die Hauptverhandlung werde – so wie beim ersten Prozess am 14. und 15. Oktober – mit erheblichem Interesse gerechnet. Medien – auch internationale – werden wieder vom Prozess berichten. Für interessierte Privatpersonen werde es – wenn überhaupt – wieder nur ein paar wenige Restplätze im Schwurgerichtssaal geben.
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