Die Prüfung nach der Grazer Behörden-Panne zum enthüllten Verdacht einer Scheinehe übers Internet gegen Aufenthaltsrecht ist abgeschlossen. Im noch geheimen Bericht werden mehrere Konsequenzen vorgeschlagen. Alarmierend ist aber auch die Belastung im Amt der steirischen Landesregierung: Ein Mitarbeiter bearbeitet 925 Fälle pro Jahr.
Die „Krone“-Enthüllung über das Ämter-Absurdistan in der grünen Mark hat eingeschlagen. Wie berichtet, soll ein junger Afghane eine 26-jährige Landsfrau quasi via Internet getraut und dann einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt haben. Trotz offensichtlicher Warnung der Fremdenpolizei (die die zuständige Behörde aber nie erhalten haben will) vor einer sogenannten Aufenthaltsehe, also ein „Ja“-Wort zur Erschleichung eines Visums, gab es eine vorläufige positive Entscheidung.
Amt war gar nicht zuständig
Dann der nächste Knalleffekt in der hochnotpeinlichen Posse samt Polit-Schlammschlacht zwischen ÖVP und FPÖ: Die steirische Landesverwaltung war eigentlich gar nicht zuständig – und der Antrag hätte nie genehmigt werden dürfen. Denn bei dem jungen Mann handelte es sich um einen subsidiär Schutzberechtigten. Und damit ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl verantwortlich. Nach von der Politik beschlossenen Aussetzung der Familienzusammenführung hätte es für das afghanische Paar dort auch keine gegeben.
FPÖ-Landeshauptmann Mario Kunasek bedankte sich jedenfalls umgehend bei der „Krone“ und ordnete aufgrund der Berichterstattung eine gründliche Überprüfung der aufklärungswürdigen Vorgänge in der Abteilung 3 für Verfassung und Inneres der Steiermärkischen Landesregierung an.
Vier-Augen-Prinzip und neue Fachabteilung
Die Fehlersuche ergab, dass im konkreten Fall der Flüchtlingsstatus anhand der Nummer im „Fremdpass“ nicht gecheckt wurde. Herangezogen wurde nur der vorliegende Botschaftsbericht. Jetzt gibt es mehrere Konsequenzen: Ab sofort wird es ein fixes Treffen pro Woche für Erstanträge geben, bei der auch ein Vier-Augen-Prinzip gilt. Mittelfristig ist vorgesehen, einen eigenen Fachbereich einzurichten, „um den Leiter in seinen Führungsaufgaben zu entlasten“, wie es heißt. Zudem seien alle betrauten Mitarbeiter in der Abteilung sensibilisiert worden ...
Insgesamt wurden vom Vorjahr bis heuer 115 Fälle von Familienzusammenführungen im Nachhinein nochmals kontrolliert. Dabei stellte sich ein weiterer Antrag eines subsidiär Schutzberechtigten heraus, der aber sofort entdeckt und deshalb auch abgewiesen worden war.
Flut an Anträgen überfordert
Eindrucksvoll ist dabei auch die allgemeine Flut an Anträgen, mit der es das Amt der Landesregierung in Graz zu tun hat. „Fehler, vor allem auch in Anbetracht der Belastung durch den täglichen Parteienverkehr, können leider nicht gänzlich ausgeschlossen werden“, so die Begründung im Bericht.
Zu den Zahlen: 27 Beamte im Referat müssen pro Jahr 25.000 Anträge bearbeiten. Rein rechnerisch hat also nur ein Mitarbeiter gleich 925 Fälle auf dem Schreibtisch liegen.
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