Zusätzlich zu seiner WKO-Gage erhält Präsident Harald Mahrer 88.000 Euro jährlich als Chef des OeNB-Generalrats. Der Verfassungsdienst im Kanzleramt prüfte nun, ob das mit dem Bezügerecht vereinbar ist. Ergebnis: Laut Gutachten ist der Doppelbezug rechtlich unproblematisch.
Seit 2023 kassiert Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer auch eine Gage als Präsident des Generalrats der Nationalbank, jährlich sind das 88.000 Euro brutto. Das warf auch die Frage auf, ob das mit dem Bezügerecht vereinbar ist.
Der Rechnungshof kündigte an, die Gebarung der Wirtschaftskammer mittelfristig zu prüfen. Dabei werde er diesen Aspekt und die internen Richtlinien der Kammer dazu miteinbeziehen. In erster Linie sei die Frage aber Sache des Bundeskanzleramts und des Nationalrats.
Verfassungsdient: Mahrer nicht betroffen
Der Verfassungsdienst des Kanzleramts hat sich nun auch mit der Frage auseinandergesetzt. „Insgesamt sprechen die besseren Gründe dafür, nur bezügerechtliche Rechtsvorschriften im engeren Sinn als bezügerechtliche Regelungen des Bundes (...) anzusehen“, heißt es in einer Rechtsauskunft, die der „Krone“ vorliegt. Damit würde Mahrer nicht darunter fallen und das Bezügerecht ist nicht auf den Doppelbezug anzuwenden.
Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts sieht daher den Doppelbezug nicht als problematisch an. Zwar seien Begriffe teils etwas vage, doch die Juristen kommen zum anderen Schluss, dass der doppelte Bezug rechtskonform ist.
Wirtschaftskammer-Gagen im Fokus
Mahrer steht seit Tagen in der Kritik. Zuerst wurde bekannt, dass die Angestellten der Wirtschaftskammer einen üppigen 4,2-Prozent-Abschluss über der Inflation erhalten sollen. Mahrer lenkte schließlich etwas ein und verschob die Erhöhung.
Doch nun stehen die Funktionärs-Gagen im Fokus, die um bis zu 60 Prozent erhöht wurden. Mahrer kassiert so monatlich über 15.000 Euro brutto. Obendrein wurde bekannt, dass er auch als OeNB-Präsident seit Ende 2023 ebenfalls ein hohes Salär bekommt, was zumindest rechtlich nun aber geklärt sein sollte.
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