Ein 36-jähriger Vorarlberger musste sich am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs verantworten. Der Fall soll sich nach einer Party zugetragen haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem unbescholtenen Mann schweren sexuellen Missbrauch einer wehrlosen Person vor. Der Fall reicht in das Jahr 2023 zurück: Der Beschuldigte hatte die junge Frau über gemeinsame Kollegen kennengelernt, man traf sich mehrfach in geselliger Runde. Nach einem Spieleabend, an dem reichlich Alkohol floss, soll es in der Wohnung eines Bekannten in Feldkirch zu dem Übergriff gekommen sein.
Laut Anklage habe sich der Mann in der Nacht zur schlafenden Frau auf die Couch gelegt, sie gestreichelt und sei schließlich mit den Fingern in ihre Vagina eingedrungen. Am nächsten Morgen verspürte die Frau Schmerzen, konnte sich aber an nichts erinnern.
Der Wohnungsbesitzer sagte später aus, der Angeklagte habe die Tat gestanden – eine Aussage, die dieser vehement bestreitet. Im ersten Verfahren wurde der Mann freigesprochen, der Zeuge jedoch wegen Falschaussage verurteilt.
„Habe sofort aufgehört“
Nun steht der 36-Jährige erneut vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft begründet den Wiederaufnahmeprozess damit, dass der Angeklagte selbst eingeräumt habe, sich nicht vergewissert zu haben, ob die Frau mit den Berührungen einverstanden war. In der Verhandlung bleibt der Beschuldigte jedoch bei seiner Darstellung: Er habe gedacht, die Frau sei wach, da sie ihm die Füße entgegengestreckt habe. Als sie nicht reagierte, habe er sofort aufgehört.
Als die Frau Tags darauf behauptete, von ihm sexuell missbraucht worden zu sein, sei er in Tränen ausgebrochen. Der Schöffensenat entschied am Dienstag erneut auf nicht schuldig. Die Staatsanwältin legte Berufung ein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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