Während das Land zahlreiche Verstöße auflistet, konnte der Revisionsverband keinen einzigen Mangel feststellen.
Spekulative statt gemeinnützige Interessen bei der Wohnungsvergabe, überhöhte Kreditzinsen und Ungereimtheiten bei den Versicherungen – so lautete, wie berichtet, die Bilanz des Landes nach der Sonderprüfung der „Neuen Eisenstädter“. Ein Regierungskommissär wurde eingesetzt, eine weitere Sonderprüfung soll schon bald folgen.
Mängel nicht festgestellt
Nun meldete sich allerdings der Österreichische Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen – Revisionsverband zu Wort und zeichnete ein ganz anderes Bild der Wohnbaugesellschaft. In den regelmäßig durchgeführten gesetzlichen Prüfungen des Revisionsverbandes hätten die angeführten Mängel nicht festgestellt werden können, wird mitgeteilt. Und weiter: Die erhobenen Forderungen und pauschalen Kritikpunkte nehme man „mit Verwunderung zur Kenntnis“.
„Pauschale Unterstellungen gegenüber gemeinnützigen Wohnbauträgern sind in der derzeit schwierigen Situation am Wohnungsmarkt und wirtschaftlicher Unsicherheit weder sachlich gerechtfertigt noch hilfreich“, wird erklärt. Die Einsetzung des Regierungskommissärs sieht der Verband ebenfalls kritisch. Stattdessen wird appelliert, die „öffentliche Diskussion auf Basis von Fakten und Rechtsgrundlagen zu führen und kein weiteres Porzellan zu zerschlagen.“
Keine öffentliche Diskussion
Also doch nicht alles so schlimm bei der „Neuen Eisenstädter“? Aus dem Büro von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil heißt es dazu, dass man als Aufsichtsbehörde keine öffentliche Diskussion mit dem Revisionsverband führen werde. Der Abschlussbericht zur Sonderprüfung sei jedenfalls an die gesetzlich normierten Stellen gegangen, aktuell laufe die Stellungnahmefrist.
Interessen der Mieter wahren
Die Sonderprüfung habe wesentliche Verstöße gegen das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) ergeben, die durch externe Expertengutachten belegt würden. „Die aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen des Landes gemäß WGG werden sachlich und konsequent wahrgenommen, um die Wohnungsgemeinnützigkeit zu schützen und die Interessen der betroffenen Mieter zu wahren“, wird betont. Man darf auf die Ergebnisse der zweiten Sonderprüfung gespannt sein.
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