In großem Stil gedealt

Ein Drogen-Toter leitete die Ermittlungen ein

Burgenland
23.10.2025 17:05

Der Drahtzieher des Drogenrings will den Großteil des Kokains nur für den Eigenbedarf verwendet haben. Mit dem Falschgeld wollte der Nordburgenländer nur den Christbaum aufputzen. Mehr nicht. Mehr schon!

Diese Geschichte beginnt mit einem Ende. Nachdem ein amtsbekannter Drogendealer verblichen war, durchforstete das Landeskriminalamt sein Handy. Darf man das? Zwei 34-Jährigen aus dem Burgenland und Niederösterreich kann das jedenfalls nicht wurscht sein, die beiden sitzen seit einem halben Jahr in Eisenstadt in U-Haft.

Fotos zu Weihnachten
Chats wurden sichergestellt, die beide massiv belasten. Es geht um Drogenhandel im großen Stil, um kiloweise Kokain und Cannabis. Um Geldwäsche und Fälschung. In der Wohnung des Erstangeklagten wurden 149 falsche 100-Euro-Scheine gefunden – laut Expertise der Nationalbank „zur Täuschung geeignet“. Ein paar davon kamen in Umlauf. „Ich hatte das bei Amazon bestellt“, sagt der Nordburgenländer. „Wir wollten sie zu Weihnachten auf den Christbaum hängen und Fotos davon machen.“

Wie bei jedem Suchtgift-Prozess, wird um die Menge gefeilscht, damit der Strafrahmen möglichst gering ausfällt. Aus hochgerechneten 7,3 Kilo sollen dann 1,1 Kilo werden, weil: Man darf ja den Eigenkonsum nicht unterschätzen!

Geschenke für die Kinder
Ein vierfach einschlägig Vorbestrafter belastet den Hauptangeklagten schwer. Er habe Kokain von ihm bezogen, weiter verkauft, und dieses Falschgeld in Umlauf gebracht. Die Replik: „Er erhofft sich dadurch Vorteile. Das ist ein Rachefeldzug.“ Gesenkten Hauptes hockt dort der vermeintliche Mittäter, der das Kokain gewinnbringend verscherbelt hat. Der Mann bekennt sich schuldig. „Er hat vier Kinder“, sagt sein Anwalt Sascha Flatz. „Es war für ihn wichtig, dass er ihnen Geschenke machen konnte.“

Neben den erwähnten drei Männern sind auch drei Frauen angeklagt. Sie sollen mitgeholfen haben, den „Stoff“ unter die Leute zu bringen und den Geldfluss durch Banküberweisungen zu verschleiern. Sie kommen mit bedingten Haftstrafen davon.

Der Schöffensenat berät lange. Jener mit dem Christbaum fasst 24 Monate unbedingt aus, der mit den Kindern 20. Rechtskräftig!

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