Über fünf Jahre hinweg soll sich ein in Vorarlberg wohnhafter Bosnier als Busfahrer ein Zubrot verdient haben. Der Haken daran: Der 61-Jährige soll gleichzeitig Arbeitslosengeld bzw. Invalidenrente bezogen und so den Staat um mehr als 30.000 Euro geprellt haben.
Der Vorwurf des Staatsanwalts wiegt schwer. So soll der Angeklagte in den vergangenen fünf Jahren mehr als 750 Fahrten nach Bosnien bzw. Kroatien durchgeführt haben. Diese soll er für ein befreundetes Busunternehmen getätigt und dafür Geld bekommen haben. Was der mehrfach an den Bandscheiben operierte Invaliditätsrentner im Prozess am Montag vehement bestreitet.
Viel zu tun bei Verwandtschaft und Haus am Balkan
Seine Verwandtschaft wohne in Kroatien, er selbst habe ein Haus in Bosnien. Da gebe es viel zu tun. Die Fahrten habe er aber mit dem eigenen Pkw oder später mit dem auf seine Frau zugelassenen VW-Kleinbus unternommen. Einen richtigen Busführerschein besitze er nämlich gar nicht. Was auch die Ehefrau und der gemeinsame Sohn im Zeugenstand bestätigen.
Sie wurden bei 752 Grenzübertritten mit 24 verschiedenen Autos registriert!
Der Staatsanwalt zum Angeklagten
Freilich sei er auch mit anderen Autos hin- und hergefahren. Doch diese hätten der Verwandtschaft in Deutschland, Österreich, Bosnien und der Schweiz gehört. Wie oft der Bosnier in den letzten fünf Jahren grenzüberschreitende Fahrten getätigt hat, weiß der Beschuldigte selbst nicht und staunt, als ihn der Staatsanwalt mit den Fakten konfrontiert. „Sie wurden bei 752 Grenzübertritten mit 24 verschiedenen Autos registriert!“
Bus soll Panne gehabt haben
Trotzdem bleibt der Angeklagte bei seiner Antwort, weder als Busfahrer für ein befreundetes Unternehmen tätig gewesen noch dafür entlohnt worden zu sein. Nur ein einziges Mal habe er sechs Fahrgäste in seinem Kleinbus mitgenommen, weil der Bus eines Fahrers der befreundeten Firma kurz vor der Grenze eine Panne gehabt hätte.
Fakt ist, dass der Bosnier im März vergangenen Jahres mit den sechs Fahrgästen kurz vor dem Karawankentunnel von der Polizei angehalten wurde, nachdem eine anonyme Anzeige gegen den Bosnier eingelangt war. Obwohl der Staatsanwalt für einen Schuldspruch plädiert, spricht die Richterin den Angeklagten am Ende aus Mangel an Beweisen von allen Vorwürfen frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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