Verfassungswidrig?

Keine Beweise bei Abnahme der eigenen Kinder

Oberösterreich
19.10.2025 09:00

Ein aktueller Fall aus Oberösterreich ist Anlass für einen Rechtsstreit. Eine Steyrer Anwältin, die eine Mutter vertritt, hält Teile eines Landesgesetzes für verfassungswidrig und legte Beschwerde dagegen ein. Die Mutter erhält nämlich keine Auskunft, aufgrund welcher Beweise ihre Kinder in Obhut genommen wurden.

Die Abnahme eines Kindes stellt einen tiefgreifenden Einschnitt in das Familienleben dar und lässt Eltern oft hilflos zurück. So auch eine Mutter aus dem Traunviertel, der vom Landesgericht Steyr im September 2024 die Obsorge über ihre beiden minderjährigen Söhne entzogen worden ist.

Antrag auf Gesetzesaufhebung
Sie wandte sich an die Anwaltskanzlei Braunsberger-Lechner & Loos aus Steyr, die für die Mutter Beschwerde gegen das Urteil beim Obersten Gerichtshof einlegte. Parallel dazu wurde beim Verfassungsgerichtshof Antrag auf Gesetzesaufhebung gestellt.

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Wir halten Auszüge aus dem OÖ. Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie aus dem Allgemein bürgerlichen Gesetzbuch für verfassungswidrig.

Brigitta Braunsberger-Lechner, Anwältin

Keine Auskunft zu Beweisen
Grund: Die Mutter würde nicht erfahren, aufgrund welcher Beweise ihr die Kinder abgenommen wurden. Denn die Kinder- und Jugendhilfe (KIJH) sei nicht als Behörde tätig, sondern privatrechtlich. Somit gebe es kein Recht auf Akteneinsicht. „Wir halten Auszüge aus dem OÖ. Kinder- und Jugendhilfegesetz und dem Allgemein bürgerlichen Gesetzbuch für verfassungswidrig, da sie ein faires Verfahren erschweren“, stellt Anwältin Brigitta Braunsberger-Lechner, die die Mutter vertritt, klar. Es gehe dabei vor allem um das Auskunftsrecht.

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Es ist Grundintention jeder Kinder- und Jugendhilfe, zu den Kindern und Jugendlichen ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. 

Theresia Schlöglmann, Leiterin Kinder- und Jugendhilfe

„Es geht um Vertrauen“
Die Kinder- und Jugendhilfe spricht auf „Krone“-Anfrage von einem differenzierten Auskunftsrecht. Es gehe darum, höchstpersönliche Daten der beteiligten Personen zu schützen, nicht um Informationen der Kinder- und Jugendhilfe geheim zu halten. „Es ist Grundintention jeder Kinder- und Jugendhilfe, zu den Kindern und Jugendlichen ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Dabei ist sicherzustellen, dass sie sich darauf verlassen können, dass ihre vertraulichen Informationen – etwa über Beziehungen zu engsten Verwandten – nicht ungeprüft an diese weitergegeben werden müssen“, sagt Theresia Schlöglmann, Leiterin der Kinder- und Jugendhilfe. Im Vorjahr hat die KIJH 127-mal Eltern die Obsorge entzogen.

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