Im Wiener Landl sitzt ein Pflegeschüler auf der Anklagebank, sieht sich Auge in Auge mit einer Strafdrohung von bis zu zehn Jahren Haft. Beim Waschen soll er laut Staatsanwaltschaft eine bettlägerige Frau missbraucht haben. Vor den Schöffen spricht der Mann von Erfahrungsmangel – erfolgreich.
„Ich hab’ schon mehrere Männer gehabt, die mich gepflegt haben. Aber sowas ist noch nie passiert“, empört sich eine Dame im Rollstuhl im Wiener Landl. Seit über 20 Jahren ist die 68-Jährige auf Hausbesuche des Samariterbunds angewiesen – sie ist krankheitsbedingt bettlägerig.
Missbrauch beim Waschen?
Am 26. Mai war der Angeklagte – ein damaliger Pflegeschüler – eingeteilt, bei der Wienerin die Intimwäsche durchzuführen. Dabei soll er vor den Augen seiner Ausbilderin laut Staatsanwaltschaft die Grenze zum Missbrauch einer wehrlosen Person überschritten haben. „Ich hab mir gedacht, was tut er. Ich hatte so viele Praktikanten, aber das noch nie“, sagt die Zeugin vor Gericht.
Es ist wahrscheinlich an dem Tag ein bisschen was schiefgelaufen.
Anwalt Ernst Schillhammer
Bild: Anja Richter
„Er hat so lange herumgefummelt“, erklärt auch das Opfer vor dem Schöffensenat. Der Mandant von Anwalt Ernst Schillhammer stellt das in Abrede, streitet auch jegliche sexuelle Absicht ab. Der Verteidiger meint: „Es ist wahrscheinlich an dem Tag ein bisschen was schiefgelaufen.“
„Sie sind ungeschickt gewesen“
„Sie gestehen aber zu, dass Sie es vielleicht ungeschickt gemacht haben aufgrund von Erfahrungsmangel?“, möchte der Vorsitzende Richter von dem Angeklagten wissen. Die Frage bejaht der Mann, der die Pflegeausbildung auf zweitem Bildungsweg absolvieren wollte. Das glaubt man ihm im Zweifel: „Sie sind ungeschickt gewesen. Das ist unstrittig.“ Es gibt einen Freispruch.
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