Atomstreit mit Iran

UNO-Sanktionen gegen Teheran erneut in Kraft

Ausland
28.09.2025 07:39

Knapp zehn Jahre nach dem Wiener Atomabkommen mit dem Iran sind in der Nacht auf Sonntag alle eingefrorenen UNO-Sanktionen gegen Teheran wieder in Kraft treten. 

Nach dem sogenannten Snapback-Mechanismus aus dem historischen Vertrag gelten die alten Regeln planmäßig seit 2.01 Uhr früh (MESZ) erneut. Nun greifen unter anderem wieder Strafmaßnahmen wie ein Waffenembargo, ein Verbot von Urananreicherung und ein weltweites Einfrieren von Vermögenswerten.

Verstoß gegen Vereinbarungen
Deutschland, Großbritannien und Frankreich (E3) hatten als Vertragsstaaten des Wiener Atomabkommens mit dem Iran aus dem Jahr 2015 vor einem Monat den Mechanismus zur Wiedereinführung der Sanktionen in Gang gesetzt.

Dieses Archivild zeigt eine Uranumwandlungsanlage (UCF) in Isfahan.
Dieses Archivild zeigt eine Uranumwandlungsanlage (UCF) in Isfahan.(Bild: AFP/-)

Der Iran habe über Jahre hinweg seine Verpflichtungen missachtet. "Es gibt keine plausible Begründung, Uran auf 60 Prozent anzureichern. Iran ist der einzige nicht-atomar bewaffnete Staat der Welt, der so hoch angereichertes Uran besitzt."

USA seit 2018 nicht mehr im Abkommen
In den letzten Monaten hatte es keine diplomatische Lösung gegeben – Berlin, London und Paris betonen aber, dass sie weiter für Verhandlungen bereit sind. Die USA hatten das Wiener Abkommen bereits 2018 in der ersten Amtszeit von Präsident Donald Trump verlassen.

Ein Vorstoß Russlands und Chinas, die Strafmaßnahmen aufzuschieben, war am Freitag im UNO-Sicherheitsrat gescheitert.

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