Bereits vorbestraft

SOS-Kinderdorf: Mitarbeiter soll Bub gequält haben

Salzburg
24.09.2025 11:41

Ein ehemaliger Mitarbeiter des SOS-Kinderdorfes Seekirchen im Salzburger Flachgau soll zwei unmündige Mädchen missbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Verdächtigen, der bereits einschlägig vorbestraft ist, eingeleitet, wie Staatsanwaltschaftssprecherin Ricarda Eder bestätigte. Der Beschuldigte soll im Jahr 2020 auch einen damals achtjährigen Buben körperlich misshandelt haben.

„Die Ermittlungen stehen noch am Anfang“, sagte Eder am Mittwoch. Deshalb könne sie zu den Vorwürfen noch nichts Konkretes sagen. Es seien noch viele Einvernahmen ausständig. Der Fall sei sehr heikel. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses.

Mutmaßliche Missbrauchshandlungen vor fünf Jahren
Die Missbrauchshandlungen sollen sich um das Jahr 2020 zugetragen haben. Der Mann, für den die Unschuldsvermutung gilt, soll an den damals unter 14-jährigen Mädchen wiederholt geschlechtliche Handlungen vorgenommen haben, indem er sie in ihren Intimbereichen unsittlich berührte.

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Die Ermittlungen stehen noch am Anfang.

Staatsanwaltschaftssprecherin Ricarda Eder

Die Salzburger Rechtsanwältin Sabina Moser wurde als juristische Prozessbegleiterin der Mädchen durch das Kinderschutzzentrum Salzburg beauftragt. Bisher seien nicht viele Übergriffe von den beiden geschildert worden, sagte Moser am Mittwoch. Die kontradiktorische Einvernahme finde Mitte Oktober statt. Dann erst sei abzuschätzen, wie viele Übergriffe es durch den damaligen Heimhelfer tatsächlich gegeben habe.

Beschuldigter soll auch achtjährigen Bub misshandelt haben
Neben den beiden Mädchen gibt es laut Moser noch einen weiteren mutmaßlichen Fall. Der Beschuldigte soll im Jahr 2020 auch einen damals achtjährigen Buben körperlich misshandelt haben – es gehe um Ohrenziehen und das Greifen an den Nacken. „Auch das wird noch eruiert“, so die Opferanwältin.

Einschlägig vorbestraft
Der Beschuldigte ist bereits einschlägig vorbestraft. Er wurde im Oktober 2021 am Salzburger Landesgericht wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen rechtskräftig verurteilt. Er erhielt damals acht Monate bedingte Haft sowie eine unbedingte Geldstrafe, weil er sich zwischen 2011 und 2013 an einem unmündigen Mädchen vergriffen hatte. Nach der damaligen Verurteilung war das Arbeitsverhältnis mit dem Mann beendet worden.

SOS-Kinderdorf verweist auf Opferschutz
Die nunmehrigen Vorwürfe gegen den Ex-Mitarbeiter waren zum Zeitpunkt seiner damaligen Verurteilung noch nicht bekannt. In einer Stellungnahme des SOS-Kinderdorfes hieß es: „Wir bitten um Verständnis, dass wir zu laufenden Ermittlungen aus Opferschutzgründen keine Informationen erteilen können. Und wir bitten im Sinne des Opferschutzes um einen höchst sensiblen Umgang mit höchstpersönlichen Details in der Berichterstattung, um einer Stigmatisierung und Viktimisierung der Opfer vorzubeugen.“

Erste Vorwürfe bereits Mitte September
Abseits dieses Ermittlungsfalles wurden Mitte September schwere Misshandlungsvorwürfe bekannt, zu denen es schon vor Jahren in SOS-Kinderdörfern in Kärnten und in Tirol gekommen sein soll. Einem Bericht zufolge sollen Kinder und Jugendliche über Jahre hinweg misshandelt, eingesperrt und nackt fotografiert worden sein. Die Informationen der Wochenzeitung „Falter“ stammen aus einer Studie, die das SOS-Kinderdorf selbst in Auftrag gegeben, aber nie öffentlich gemacht hatte.

Die Vorwürfe in Kärnten beziehen sich auf den Zeitraum von 2008 bis 2020. In Tirol soll es wiederum in den Jahren von 2017 bis 2020 zu fünf Missbrauchsfällen gekommen sein.

Strukturen sollen untersucht werden
Nach den Berichten über mutmaßlichen Missbrauch an zwei Standorten von SOS-Kinderdorf in Kärnten und Tirol hat die Leiterin der jüngst eingesetzten Untersuchungskommission, Irmgard Griss, betont, dass sie die Strukturen in der Organisation genauestens unter die Lupe nehmen will.

Sonderkommission in Kärnten
Auch Kärntens Kinder- und Jugendschutzreferentin Sara Schaar (SPÖ) kündigte nun Konsequenzen an: Eine Sonderkommission soll Meldewege und Behördenkenntnisse überprüfen, zudem wird am Donnerstag im Landtag ein Zehn-Punkte-Plan mit Gesetzesänderungen, der Einrichtung von Betroffenen- und Expertenbeirat sowie der Unterstützung der Griss-Kommission präsentiert.

Schaar betonte, die kritische Studie selbst nicht gekannt zu haben – warum sie geheim gehalten wurde, müsse geklärt werden, der Schutz von Kindern habe oberste Priorität.

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