Schlappe für Komiker

Fix! Becker gewinnt Rechtsstreit gegen Pocher

Tennis
18.09.2025 18:06

Der deutsche Ex-Tennis-Star Boris Becker (57) hat sich mit seiner Unterlassungsklage gegen den TV-Komiker Oliver Pocher endgültig durchgesetzt!

Ein entsprechendes Urteil vom Oberlandesgericht Karlsruhe sei rechtskräftig, bestätigte ein Sprecher des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Der dreifache Wimbledon-Sieger Becker hatte im November 2023 vom Karlsruher Oberlandesgericht im Streit um Bilder der RTL-Sendung „Pocher – gefährlich ehrlich“ Recht bekommen.

Boris Becker
Boris Becker(Bild: APA/dpa/Matthias Balk)

Beschwerde gegen Nichtzulassung zurückgewiesen
Pocher (47) durfte laut dem früheren Urteil strittige Bildsequenzen des Fernsehbeitrags nicht mehr weiterverbreiten. Außerdem musste er die betreffenden Filmausschnitte löschen, soweit sie im Rahmen seiner eigenen Internetpräsenz veröffentlicht waren.

Pocher wollte sich beim BGH wehren Das Oberlandesgericht hatte in seinem Urteil damals keine Revision zum BGH zugelassen. Dagegen wollte sich Pocher am BGH wehren – seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung wurde jetzt aber zurückgewiesen, wie der Sprecher auf Anfrage mitteilte.

Der Rechtsweg in dieser Sache sei nun ausgeschöpft, sagte Beckers Offenburger Anwalt Samy Hammad. „Die Rechtsauffassung, die wir vertreten haben, hat sich letztendlich bestätigt.“ Weder Becker noch Pocher waren damals vor Gericht erschienen. Pochers Anwältin, die ihn bisher in dieser Sache vertreten hatte, war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Anwältin bringt Verfassungsbeschwerde ins Spiel
Pochers Hamburger Anwältin Patricia Cronemeyer teilte auf Anfrage mit, sie halte die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde für inakzeptabel. Es wäre ihrer Ansicht nach zu erwarten gewesen, dass der BGH als höchste Instanz die „vorliegende Fehlentscheidung“ nach Recht- und Gesetzmäßigkeit hin überprüft und entsprechend korrigiert, wie Cronemeyer in einer schriftlichen Stellungnahme erklärte. „Ich werde nunmehr mit meinem Mandanten besprechen, ob er Verfassungsbeschwerde einlegt, um diese Entscheidung, die gravierend gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstößt, aufzuheben.“

Boris Becker und Oliver Pocher im Jahr 2013 – als sie noch „gut“ miteinander gewesen sind
Boris Becker und Oliver Pocher im Jahr 2013 – als sie noch „gut“ miteinander gewesen sind(Bild: APA/Rolf Vennenbernd)

„Make Boris rich again“
Unter dem Slogan „Make Boris rich again“ war in der strittigen Sendung ein Spendenaufruf gestartet worden. Nach Angaben der ersten Instanz war zu sehen, dass Becker den dreistelligen Eurobetrag auch bekam – aber ohne davon zu wissen. Das Geld war in einem vermeintlichen Modepreis versteckt, der Becker in der Sendung verliehen wurde.

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