Ein illegal errichteter Erdbau-Betrieb in der Südsteiermark sorgt seit Jahren für Aufsehen. Obwohl der Verfassungsgerichtshof bereits 2022 das Versagen der zuständigen Behörden in dieser Causa offenlegte und es einen rechtskräftigen Rückbaubescheid gibt, läuft der Betrieb weiter. Nun könnte Bewegung in die Sache kommen – könnte!
Es gibt Geschichten, die kann man nicht erfinden. Die Affäre um einen illegal errichteten Erdbau-Betrieb im südsteirischen Großklein ist so eine – eine Provinzposse, die längst zum Polit-Krimi geworden ist. Im Mittelpunkt: ein ehemaliger ÖVP-Vizebürgermeister, der seit den 1990er-Jahren mitten im Landschaftsschutzgebiet von Großklein eine Erdbau-Firma führt.
Erst 2017 suchte er auf Druck der Nachbarn um die nötige Genehmigung an. Mittlerweile sitzt er nicht mehr im Gemeinderat. Als durch die Volksanwaltschaft offenkundig wurde und auch die Behörden erkannten, dass das Vorgehen rechtswidrig war, warf auch der damalige Bürgermeister – ebenfalls von der ÖVP – das Handtuch.
Über Jahre zog sich der Konflikt dahin, mit mächtigen Anwälten auf beiden Seiten. 2022 setzte der Verfassungsgerichtshof den vorläufigen Schlusspunkt: Nach Beschwerden von Anrainern urteilte das Höchstgericht, dass der Firmenchef seinen Betrieb jahrelang ohne Genehmigung betrieben hatte. Der Versuch der Gemeinde, das Ganze im Nachhinein mit kuriosen Widmungstricks zu heilen, scheiterte. Das Urteil sprach klar von einem Versagen der Behörden.
„Hier drücken alle die Augen zu“
Konsequenzen? Keine. „Trotz rechtskräftigem Rückbaubescheid läuft der Betrieb unter den Augen der Behörden weiter“, empört sich der grüne Kontrollsprecher Lambert Schönleitner. „Wenn es in Österreich keine rechtsstaatliche Verwaltung mehr gibt, dann gute Nacht.“ Besonders erbost ihn die Doppelmoral: „Jedem kleinen Häuslbauer wird auf die Finger geklopft, wenn die Dachgaupe um zwei Grad falsch positioniert wurde oder der Fensterrahmen eine falsche Farbe hat. Aber hier drücken alle die Augen zu.“
Seitens der Baubehörde wurde das baupolizeiliche Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt und abgeschlossen. Nun befindet sich die Angelegenheit in der Vollstreckung, wofür die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz zuständig ist.

Bürgermeister Christoph Zirngast
Bild: zVg
Frist läuft noch heuer ab
In der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz trägt Franz Bauer die Verantwortung für die Causa. Angenehm ist diese Aufgabe nicht: Erst kürzlich musste der für die heikle Angelegenheit zuständige Betriebsanlagenreferent vor der Polizei Rede und Antwort stehen, nachdem die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts mangelnder Amtsführung eingeschaltet wurde. Bauer kontert: „Von uns sind am 2. Juni dieses Jahres zwei Abbruchbescheide rausgegangen. Wir haben dem Betroffenen eine sechsmonatige Frist gesetzt, das heißt, er hat bis Dezember Zeit, den ursprünglichen Zustand des Areals wiederherzustellen“, sagt er zur „Krone“.
Doch die Saga ist damit nicht zu Ende. Schon am kommenden Dienstag, 23. September, geht es in die nächste Runde: eine Bauverhandlung direkt am Firmengelände. Kritische Beobachter vermuten dahinter einen weiteren Versuch, die längst als illegal eingestufte Anlage nachträglich zu retten. Bürgermeister Christoph Zirngast widerspricht: „Die Bauverhandlung betrifft, wie in der öffentlichen Kundmachung ersichtlich, nur bauliche Anlagen im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft in der Hofstelle.“
Kenner der Causa sind sich sicher: An der nächsten juristischen Spitzfindigkeit – diesmal vermutlich wieder vonseiten des Projektwerbers – wird bereits gearbeitet. Die Geschichte von Großklein könnte damit noch lange kein Ende haben.
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