Datenschutz-Bedenken
„Faceboarding“ auf Italiens Flughäfen ausgesetzt
Etwas mehr als ein Jahr nach seiner Einführung ist das biometrische System „Faceboarding“, bei dem Passagiere allein mit Gesichtserkennung einchecken und an Bord von Flugzeugen gehen können, in Italien ausgesetzt worden. Betroffen sind die Flughäfen Mailand Linate und Rom Fiumicino. Es gibt Bedenken wegen des Datenschutzes.
Beim „Faceboarding“ hätten Reisende oft keine Kontrolle über ihre biometrischen Daten – diese würden allein vom Betreiber verwaltet, betonte der Datenschutzbeauftragte, wie die Tageszeitung „Corriere della Sera“ berichtet. Die Initiative der beiden Fluglinien ITA Airways und Scandinavian Airlines für Inlandsflüge und Flüge nach Kopenhagen basiert auf freiwilliger Teilnahme und erfordert eine Registrierung der persönlichen Daten mit einer jährlichen Gültigkeitsdauer.
In dem X-Posting unten sehen Sie die offizielle Bewerbung des Projekts aus dem Jahr 2024:
Bereits Ende 2024 hatten die Aufsichtsbehörden begonnen, die datenschutzrechtlichen Aspekte der Gesichtserkennung genauer unter die Lupe zu nehmen. In Erwartung weiterer Klarstellungen beschloss die Betreibergesellschaft Aeroporti di Roma, die die Flughäfen Rom Fiumicino und Ciampino verwaltet, den Dienst vorübergehend auszusetzen. Die Mailänder Gesellschaft Sea, die für die Flughäfen Mailand Linate und Malpensa zuständig ist, war hingegen überzeugt, alle Vorschriften einzuhalten, und setzte den Betrieb fort.
Nun hat die Datenschutzbehörde die Nutzung gestoppt. Es wurde festgestellt, dass Nutzer keine „aktive Kontrolle über ihre biometrischen Daten haben, die ausschließlich im Besitz der Flughafengesellschaft verbleiben“. Zudem müssten die Schutzmechanismen für diese Daten verbessert werden.
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