Der 27-jährige Angeklagte sitzt mit einem Schuldenberg von eigenen Angaben nach 24 Millionen Euro am Mittwoch in Wien vor Gericht. Vorgeworfen werden ihm Verstrickungsbruch und betrügerische Krida, da er seine bereits verpfändeten Möbel und Elektrogeräte an seine Freunde weitergegeben hatte, bevor diese eingezogen werden konnten.
„Wie geht es Ihnen?“, verwickelt der leitende Richter den Angeklagten in ein entspanntes Geplänkel zu Beginn der Verhandlung. Diese freudige Stimmung endet aber abrupt, nachdem der 27-Jährige die „Ich bin um 24 Millionen Euro verschuldet“-Bombe im Gerichtssaal platzen lässt. Offenbar hatten sich die Schulden bei gescheiterten Immobilienprojekten angehäuft.
Vorgeworfen werden dem jungen Wiener betrügerische Krida und Verstrickungsbruch, wegen des Verkaufs von Gegenständen aus seiner Wohnung, die ihm zur Befriedigung seiner Gläubiger abgenommen hätten werden sollen.
Beistelltisch, nicht Goldbarren
Angesichts seines Schuldenbergs werden die Stücke, die er laut Anklage dem Staat entzogen hat, das Kraut aber nicht fett machen. Denn es sind nicht etwa sündteure Uhren, Goldbarren oder Manschettenknöpfe, die er beiseite schaffte, sondern einfache Einrichtungsgegenstände. Laut Staatsanwaltschaft Wien waren dies konkret ein Beistelltisch, ein Fernseher, ein Zweier-Sofa, eine Couch und diverser Elektro-Kleinkram – im Gesamtwert von 2215 Euro.
Der Vermieter meinte, ich soll die Dinge wegräumen.
Die Rechtfertigung des Wieners vor Gericht
Schulden bei den Freunden beglichen
Als der Gerichtsvollzieher das „wertvolle“ Pfand einholen wollte, fand er aber die Tür der Wohnung verschlossen vor, und der Angeklagte war ebenfalls nicht anzutreffen. Der Vermieter hatte den 27-Jährigen samt der gesamten Innenausstattung aus der Wohnung geschmissen, bevor das verpfändete Gut eingezogen werden konnte. „Der Vermieter meinte, ich soll die Dinge wegräumen“, rechtfertigt sich der Wiener, weshalb er begonnen hätte, sein Hab und Gut an Freunde weiterzugeben – ebenfalls, um bei diesen Schulden abzubauen. „Ich hatte nie vor, zu betrügen“, beteuert der Angeklagte.
Der Verteidiger des Angeklagten kommt seinem Mandanten zu Hilfe, indem er über die Frage philosophiert, ob der eigentliche Besitzer der Innenausstattung der Wohnung nicht der Vater des 27-Jährigen sei. Dieser habe das Hab und Gut schließlich komplett finanziert. Der Gerichtsvollzieher stellt als Zeuge jedenfalls klar, dass der junge Vater über die Bedingungen einer Verpfändung von ihm genau informiert worden sei.
Bedingte Haftstrafe
Nach einer kurzen Besprechung mit seinem Anwalt übernimmt der Angeklagte schlussendlich doch die Verantwortung für den Verstrickungsbruch und bittet das Gericht, eine Diversion in Betracht zu ziehen – was aber abgelehnt wird. Der Mann wird zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt, rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht. Von dem Vorwurf der betrügerischen Krida wurde er indes freigesprochen.
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