Während man in Liechtenstein vorerst die Geldflüsse einer Privatstiftung aus dem Umfeld René Benkos gekappt hat, ist der Masseverwalter im Insolvenzverfahren des gefallenen Signa-Gründers vor dem hiesigen Höchstgericht gescheitert. Der Oberste Gerichtshof lehnte die Klage zur Erlangung der Rechte an der Laura Privatstiftung ab.
Masseverwalter Andreas Grabenweger, hatte eine zivilrechtlichen Klage zur Erlangung der Stifterrechte der Laura Privatstiftung eingebracht. Doch laut OGH hat der Masseverwalter keinen Anspruch auf Feststellung der in der Stiftungserklärung eingeräumten Rechte. Damit bleibt dem Innsbrucker Juristen, der mit der Insolvenz Benkos betraut ist, der Zugriff auf die heimische Stiftung verwehrt.
Grabenweger hatte argumentiert, dass Benkos Mutter Ingeborg, bei der die Stifterrechte liegen, nur als „Strohfrau“ für ihren Sohn fungiert habe. „Für meine Mandantin ist die Sache damit erledigt“, sagte Hermann Pfurtscheller, Rechtsanwalt von Ingeborg Benko in einer Stellungnahme. Laut OGH habe Grabenweger kein „Feststellungsinteresse“ und hätte unter anderem die Stiftung in die Klage miteinbeziehen müssen.
Grabenweger will weitere Schritte setzen
In Sachen Laura Privatstiftung war für Grabenweger jedenfalls noch nicht das letzte Wort gesprochen. Weitere Schritte seien bereits „in Vorbereitung“, mit denen auch „juristisches Neuland“ betreten werde, erklärte er. Doch bevor diese Schritte gesetzt werden, wolle er noch ein bald erwartetes Schiedsurteil in der Schweiz betreffend der Laura-Stiftung abwarten, sagte er.
Grabenweger hatte zunächst vor dem Landesgericht Innsbruck (LG) und anschließend vor dem Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) versucht, die Stifterrechte zu erlangen. Das OLG folgte im Sommer des Vorjahres einer Entscheidung des LG vom Februar und entschied zugunsten der Mutter. Die Klage hatte neben der Laura Privatstiftung mit Sitz in Innsbruck auch die Ingbe-Stiftung im liechtensteinischen Vaduz betroffen. Gegen erstere ließ das OLG eine ordentliche Revision zu, gegen zweitere jedoch nur eine außerordentliche Revision.
Etappensieg in Liechtenstein bei Ingbe-Stiftung
Die außerordentliche Revision hatte Grabenweger schließlich fallen gelassen. Stattdessen schlug er einen anderen Weg ein, wobei es hier jüngst eine Entscheidung zugunsten des Masseverwalters gegeben hatte. Das Fürstliche Landgericht in Vaduz verhängte nicht rechtskräftig eine einstweilige Verfügung gegen die Ingbe-Stiftung.
Damit darf die Stiftung vorerst einen Teil des Geldes – nämlich 50 Millionen des geschätzten Gesamtvermögens von 300 Millionen Euro – vorerst nicht an Begünstigte ausschütten.
Schatzkammer der Benkos?
Die Ingbe-Stiftung war in der Vergangenheit mehrfach aufgrund ihrer hohen Gold- und Geldbestände ins Gerede geraten. Stand Sommer 2022 lagerte in den Tresoren der Stiftung Gold im Wert von 45 Millionen Euro. Dazu gesellten sich damals drei Millionen Schweizer Franken und zwei Millionen US-Dollar an Bargeld in diversen Schließfächern, verteilt auf drei Banken.
Mitte März 2025 geriet die mutmaßliche Schatzkammer der Benkos in den Fokus der Ermittler, da man 360 Kilogramm Gold im Wert von rund 30 Millionen Euro zu Geld machte. Die Staatsanwaltschaft äußerte damals den Verdacht, dass der Erlös womöglich in Länder transferiert werden könnte, die noch weiter außerhalb des Zugriffs europäischer Behörden liegen.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.