Prozess in Eisenstadt

Wenn aus einem Kfz-Mechaniker ein Beamter wird

Burgenland
14.01.2026 16:30

Sechs Stunden lang wurde am Landesgericht Eisenstadt besprochen, ob ein Pickerl-Begutachter aus dem Burgenland geschmiert wurde oder ob er einfach nur schlampig war. Die Schöffen sprechen sich gegen beide Vorwürfe aus. Der Mechaniker darf weiter im Sinne des Staates seiner Arbeit nachgehen.

Vorweg: Es ist niemand zu Schaden gekommen, außer vielleicht der Burgenländer, der einen Schrotthaufen gekauft hat, weil er auf das Prüfungsgutachten vom 17. Mai 2024 vertraut hatte. Mehr als ein Jahr danach, beim Umbau des Kastenwagens, entdeckte der Mann etliche „kindskopfgroße Rostlöcher“, die mit Pappmaché und Fetzen zugestopft gewesen und mit Unterbodenschutz-Spray unkenntlich gemacht worden sein sollen.

Und nun sitzt der Mechaniker, der das positive Gutachten für das Auto ausgestellt hat, wegen des Vorwurfs des Missbrauchs der Amtsgewalt am Landesgericht Eisenstadt. Dazu muss man wissen: Wer die gesetzlich vorgeschriebene §57a-Überprüfung vornimmt – die Kosten betragen 70 Euro – mutiert mit seiner Unterschrift zum Beamten.

Sieben Überprüfungen am Tag
Der Verdacht auf ein „Gefälligkeitsgutachten“, also dass sich der Mechaniker schmieren habe lassen, ist rasch vom Richter-Tisch. „Ich weiß nicht einmal, wem das Auto gehört hat“, sagt der Angeklagte, der seit dreieinhalb Jahren bis zu sieben Überprüfungen am Tag im Mittelburgenland durchführt. Übrig bleibt also die Anschuldigung, „schlampig hingeschaut“ zu haben.

Was man nicht hören kann
„Ich arbeite immer den Mängelkatalog ab“, sagt der 30-Jährige, der von Florian Astl vertreten wird. „Beim Unterboden verwende ich den Prüfhammer und die Finger für die Klopfprobe – alle fünf Zentimeter. Wenn was nicht gepasst hätte, hätte es kein Pickerl gegeben.“ Mutmaßlich seien die Durchrostungen mit Metallkitt zugeschmiert worden. „Das hört man nicht.“

Ein Gutachter widerspricht vehement – der Prüfer hätte die Defizite am Kfz bemerken müssen. Aber: Nach mehr als sechs Stunden entscheidet der Schöffensenat auf Freispruch. Der Staatsanwalt meldet Nichtigkeitsbeschwerde an.

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