Sie arbeiten mit der Angst ihrer meist betagten Opfer und luchsen ihnen so ihr Erspartes ab: Als Teil einer solch kriminellen Vereinigung wurde am Dienstag ein 31-jähriger Serbe am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg zu vier Jahren Gefängnis verurteilt – nicht rechtskräftig.
Seit langem schon beschäftigt diese „perfide Masche“ Kriminalpolizei und Gericht: Bei den Banden handelt es sich meist um kriminelle Vereinigungen aus dem Osten. Die Opfer sind in der Regel betagte Menschen. Diese erhalten einen Anruf, in dem eine angebliche Polizistin aufgeregt mitteilt, dass ein Familienmitglied in einen tödlichen Verkehrsunfall verwickelt sei und man nun eine Kaution zahlen müsse, damit die Person wieder aus der Haft entlassen werden könne. Ein Serbe (31), von der Polizei als „Geldabholer“ einer berüchtigten Betrugsbande enttarnt, hatte die Aufgabe, das mühsam Ersparte der ahnungslosen Opfer einzusammeln.
„Die Anrufer nutzen den Schockmoment am Telefon aus, was dazu führt, dass alles Gesagte geglaubt und nichts hinterfragt wird“, so die Staatsanwältin. So würden oft Summen bis zu 100.000 Euro die Besitzer wechseln. Der Angeklagte selbst gibt sich als kleines Licht im System. „Ich habe nichts verdient, nur meine Spesen bekommen!“, jammert er. Doch die Strafakte zeigt: Der Serbe ist ein mehrfach vorbestrafter Mann, der erst 2023 eine mehrjährige Haftstrafe in seiner Heimat abgesessen hat.
Gier wurde der Bande zum Verhängnis
Und tatsächlich: Acht Mal versuchten die Bande und ihr Abholer in Vorarlberg zuzuschlagen – erfolglos. Die Opfer witterten den Schwindel. In Villach aber gelang der Coup: Eine 74-Jährige übergab 120.000 Euro. Doch die Gier der Täter wurde ihr Verhängnis: Ein zweiter Anruf, ein zweiter Geldwunsch – da tappte der Serbe in die Falle der Polizei. Das Geld konnte zurückgegeben werden.
„Ich bin reingelegt worden, ich schwöre!“, betont der Angeklagte mit gesenktem Blick. Er sei nur von einem Landsmann angeheuert worden, dem er Geld schuldete. Früher habe er als Nachtwächter für 800 Euro im Monat gearbeitet. Das Gericht zeigte wenig Mitleid: Vier Jahre Gefängnis und 850 Euro Geldstrafe – nicht rechtskräftig.
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