Partner erstickt

Tödlicher Sex-Unfall: Geldstrafe für Pensionisten

Kärnten
03.09.2025 11:57

Das tragische Ende einer verhängnisvollen Nacht führte zu einem Strafprozess in Kärnten. Bei einem Seitensprung eines 64-jährigen verheirateten Kärntners erstickte sein 37-jähriger Partner beim Sex. 

Weil sein Sexualpartner nach der Vornahme einer Sex-Praktik erstickt war, ist am Mittwoch ein Kärntner Pensionist am Landesgericht Klagenfurt wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Der Mann fasste eine Geldstrafe von 1400 Euro (200 Tagessätze zu je sieben Euro) aus. Richter Oliver Kriz sah es als erwiesen an, dass der Pensionist seinen Sexualpartner ohnmächtig und auf dem Bauch liegend zurückgelassen hatte, woraufhin dieser starb. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte mit dem Opfer eine flüchtige Beziehung, die beiden probierten dabei verschiedene Sexualpraktiken aus – unter anderem das gegenseitige Würgen mit einem Knebel, wie die Staatsanwältin ausführte. Am Tag des Vorfalls legte das Opfer laut Strafantrag den Knebel selbst an, der Angeklagte zog daran. Schließlich erschlaffte der Körper des Opfers, der Mann fiel nach vorne und blieb liegen. Der Pensionist hatte stets beteuert, dass sein Partner noch lebte, als er ihn verließ. Die Leiche des Mannes wurde schließlich zwei Tage später von Angehörigen gefunden.

Für die Staatsanwältin stand nach den insgesamt zwei Verhandlungstagen fest, dass der Mann an einem schiefgegangenen Sex-Würgespiel gestorben war. Der Strafantrag hatte eigentlich auf grob fahrlässige Tötung gelautet. „Den Mann in eine stabile Seitenlage zu bringen, wäre absolut machbar gewesen“, so die Vertreterin der Anklage.

„Erhebliche Selbstbeteiligung“ des Opfers
Richter Kriz verkündete schließlich den Urteilsspruch wegen fahrlässiger Tötung, worauf bis zu einem Jahr Haft steht – bei grob fahrlässiger Tötung wären es bis zu drei Jahre gewesen. Das Opfer sei erstickt, als es mit dem Gesicht nach unten gelegen war: „Eine grobe Fahrlässigkeit liegt nicht vor.“ Das Opfer sei „mit erheblicher Selbstbeteiligung“ zu Tode gekommen. Auch Hinweise auf einen anderen Täter gebe es keine.

Der bis zuletzt unbescholtene Angeklagte nahm das Urteil nach Beratung mit seinem Verteidiger an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Porträt von Kärntner Krone
Kärntner Krone
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