Weisungen aufrecht

Darum bleibt Ochsenknecht vorerst Zwangs-Steirer

Gericht
26.08.2025 16:00

Auch nach dem Betrugsprozess muss sich der Schauspieler aus Deutschland an die Auflagen halten: Der Reisepass von Jimi Blue Ochsenknecht ist nach wie vor beim Gericht hinterlegt, sein polizeilich gemeldeter Wohnort muss in Österreich sein. Diesen zu verlassen erfordert eine Genehmigung.

Letzten Freitag ging der Prozess gegen Jimi Blue Ochsenknecht in Innsbruck mit einer Diversion zu Ende. Wie berichtet, muss der Deutsche 18.000 Euro Geldbuße zahlen, dann wird das Strafverfahren eingestellt. Vereinbart sind mit dem Mandanten von Anwalt Matthias Holzmann sechs Raten zu jeweils 3000 Euro ab dem 20. September.

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Laut Strafprozessordnung muss geprüft werden, ob diese Auflagen noch verhältnismäßig sind.

Verteidiger Matthias Holzmann

Weisungen nach wie vor aufrecht
Was im Trubel unterging: Die vom Gericht bei seiner Entlassung aus der U-Haft auferlegten Weisungen sind aufrecht! Jimi Blue Ochsenknecht musste im Juli ein Gelöbnis ablegen, bis zur rechtskräftigen Beendigung des Strafverfahrens nicht zu fliehen und sich ohne Genehmigung der StA oder des Gerichts nicht vom Wohnort in Österreich – bei seiner Schwester in der Steiermark – zu entfernen, wo er auch polizeilich gemeldet sein muss.

Jimi Blue Ochsenknecht und Anwalt Matthias Holzmann (re.) beim Prozess in Innsbruck
Jimi Blue Ochsenknecht und Anwalt Matthias Holzmann (re.) beim Prozess in Innsbruck(Bild: Birbaumer Christof)

Auflagen noch verhältnismäßig?
Sein Pass ist im Gericht hinterlegt, ebenso wie die Kaution in Höhe von 15.000 Euro, die ebenfalls seine Schwester für ihn ausgelegt hat. „Laut StPO muss geprüft werden, ob diese Auflagen noch verhältnismäßig sind“, sagt Holzmann. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck bestätigt auf „Krone“-Anfrage, dass über eine Aufhebung der Weisungen noch nicht entschieden wurde. „Wenn das Gericht aktiv wird, werden wir uns aber nicht dagegen aussprechen“, so Sprecher Hansjörg Mayr. Bis dahin bleibt der 33-Jährige Steirer.

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