Es ist ein ungewöhnlicher Fall, der im Wiener Landl über die Bühne geht: Angeklagt ist eine 20-jährige Österreicherin, die in einer Partynacht eine andere junge Frau niedergestochen hat. Laut Gutachten ist die Vorbestrafte gefährlich. Eine Notwehrsituation glauben ihr die Geschworenen nicht, doch auch einen versuchten Mord nehmen sie nicht an ...
Es ist kurz vor 6 Uhr früh am 13. April vor dem Club „Die Grelle Forelle“ am Wiener Donaukanal. Es tummeln sich mehrere Feiernde auf der Straße. Als plötzlich zwei junge Frauen in Richtung U-Bahn rennen. Eine Dritte taumelt orientierungslos umher, bricht immer wieder zusammen. Das ist die Szene, die auf einem Überwachungsvideo festgehalten werden konnte – kurz nach einer blutigen Messerattacke.
Mordversuchsprozess mit weiblicher Besetzung
„Heute verhandeln wir einen ungewöhnlichen Fall“, beginnt die Staatsanwältin mit Blick auf die groß gewachsene korpulente 20-Jährige in der Mitte des Verhandlungssaals. Sowohl die Angeklagte als auch das Opfer in dem Prozess sind weiblich. „Das haben wir nicht oft“, klärt sie die Geschworenen auf. Besonders bei so schweren Vorwürfen – wie Mordversuch.
Ihnen wird schnell klar werden, dass hier nicht die eiskalte Killerin sitzt.
Verteidiger Lukas Hruby an die Geschworenen
Bild: Bartel Gerhard
Was war passiert? „Die Angeklagte ist mit ihrer Freundin um die Häuser gezogen. Sie haben betrunken Party gemacht“, so die Staatsanwältin. Und sie landeten irgendwann am Donaukanal vor der Grellen Forelle. Wo sie auf eine 27-Jährige trafen. „Es wurde gestänkert“, fasst die Anklägerin die Auseinandersetzung zusammen. „Sie war so deppert und hat das Messer aus ihrem BH geholt“, muss Verteidiger Lukas Hruby zugeben. Dann stach seine 20-jährige Mandantin dreimal zu ...
Schulterblatt von 27-Jähriger durchstochen
Die junge Wienerin, der auf der Anklagebank immer wieder die Tränen kommen, gibt ihre Version preis: „Sie ist auf mich losgegangen und hat mir eine Watsche gegeben. Ich hab' aus meiner Angst heraus das Messer gezogen. Mir war nicht bewusst, dass ich sie so stark verletzen könnte.“ Ein Stich durchstieß sogar das Schulterblatt des Opfers. „Es braucht schon einiges an Intensität, um so einen Knochen durchzustechen“, so Gerichtsmediziner Christoph Reisinger. Dennoch spricht die vorbestrafte Arbeitslose von Notwehr: „Sie war aggressiv zu mir.“
Das glauben ihr die Geschworenen nicht. Denn erst im Jänner wurde sie aus einer Haftstrafe wegen absichtlich schwerer Körperverletzung entlassen. Wegen dieses Deliktes verurteilen die Laienrichter die 20-Jährige erneut. Einen Mordversuch verneinen sie.
Die Wienerin fasst vier Jahre und neun Monate Gefängnis aus. Ihre Borderline- und Angststörung macht sie laut psychiatrischen Gutachten außerdem gefährlich – sie wird in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht. Nicht rechtskräftig.
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