Neue Schutzmaßnahmen

So sollen Angsträume jetzt entschärft werden

Nachrichten
18.07.2025 12:43

Gewalt bleibt oft lange unbemerkt – nicht zuletzt aufgrund der Angst der Betroffenen vor weit schlimmeren Konsequenzen. Bis ein derartiger Fall ans Tageslicht kommt, vergeht oftmals eine lange Zeit des Martyriums für die Opfer. Mit diversen Maßnahmen wird seit Jahren versucht, sowohl präventiv gegen Gewalt vorzugehen, jedoch auch Schritte zum Schutz von Betroffenen zu setzen. Wie es darum bestellt ist, zeigt der neueste Gewaltschutzbericht.

Im Vergleich zu den Vorjahren – hier war ein steter Anstieg zu beobachten – konnte im Vorjahr ein leichter Rückgang bei der Anzahl der Betretungs- und Annäherungsverbote registriert werden. Waren es 2023 noch 15.115, sank die Zahl 2024 auf 14.583. 

Betretungs- und Annäherungsverbote

  • 2020: 11.652 BV/AV. Die meisten gab es in Wien (3398), gefolgt von Niederösterreich (2280) und Oberösterreich (2041), die wenigsten im Burgenland (256).
  • 2021: 13.690 BV/AV. Dies ergibt eine Steigerung von 2038 Maßnahmen oder 17,5 Prozent. Die meisten wurden in Wien (4219) verhängt, gefolgt von Niederösterreich (2360) und Oberösterreich (2169), die wenigsten wieder im Burgenland (348).
  • 2022: 14.643 BV/AV, sieben Prozent mehr als im Jahr zuvor. In Wien wurde mit 4346 verhängten BV/AV etwa ein Drittel aller bundesweiten BV/AV verhängt. Dahinter folgen Niederösterreich (2582) und Oberösterreich (2432). Burgenland (421) bildet das Schlusslicht. 
  • 2023: 15.115 BV/AV. Die meisten wurden in Wien (4272) verhängt, gefolgt von Niederösterreich (2784) und Oberösterreich (2656). Die wenigsten zählte erneut das Burgenland (456).
  • 2024: 14.583 BV/AV. Wieder gab es die meisten in Wien (4019), gefolgt von Niederösterreich (2794) und Oberösterreich (2602). Wieder bildet das Burgenland (482) das Schlusslicht.
  • Es handelt sich hierbei um absolute Zahlen, welche nicht auf die Einwohnerzahl hochgerechnet wurden!

Rückschluss auf Zahl der tatsächlichen Gewaltopfer
Zwar konnte ein leichter Rückgang beobachtet werden, allzu viel sagt das jedoch nicht über die Gewaltbereitschaft und Situation in den heimischen vier Wänden aus, wie am Freitag im Rahmen eines Medientermins erklärt wurde. Denn ein ausgesprochenes Betretungs- und Annäherungsverbot umfasst jeweils einmal den Gefährder und einmal die gefährdete Person – leben also in einer Wohnung Vater, Mutter und zwei Kinder, wird das Verbot insgesamt dreimal ausgesprochen. Es gibt dadurch Rückschlüsse auf die tatsächliche Anzahl der gefährdeten Personen.

Zitat Icon

Im Schnitt braucht es sieben Vorfälle, bis sich eine Frau anvertraut.

Petra Warisch, Leiterin des Büros 1.7

Wohl aber wird der stete Anstieg der Zahlen seit dem Jahr 2020 als Indiz dafür gesehen, dass sich „das Dunkelfeld aufgrund der zahlreichen Sensibilisierungsmaßnahmen in Richtung Hellfeld verschiebt“. 

Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen
Durch das neue Gewaltschutzgesetz sind zudem seither sogenannte Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen möglich.

Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen

  • Diese Maßnahme kommt bei sogenannten High-Risk-Fällen zum Einsatz. Dabei handelt es sich um eine Person, von der eine besondere Gefahr für andere ausgeht – also etwa ein gefährlicher Angriff zu befürchten ist.
  • Diese Maßnahme kann von jeder Person im Umfeld gefordert werden, sie bleibt dabei anonym.
  • Konkret handelt es sich bei den Fallkonferenzen um einen Info-Austausch zwischen den zuständigen Behörden über die Person, von der eine Gefahr ausgehen könnte. Sämtliches wird dabei vertraulich behandelt.
  • Diese Konferenzen sind einzelfallbezogen und zielen nur auf High-Risk-Fälle ab.
  • Im Vergleichszeitraum von 2020 bis 2023 konnte die Anzahl der Sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen von 25 im Jahr 2020 auf 234 im Jahr 2023 gesteigert werden. 

    In ganz Österreich wurden im Jahr 2024 193 Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen durchgeführt.

„Im Schnitt braucht es sieben Vorfälle, bis sich eine Frau anvertraut“, erklärt Petra Warisch, Leiterin des neu geschaffenen Büros 1.7 des Bundeskriminalamts. Über 80 Prozent der Betroffenen sind übrigens weiblich. Der Fokus der Abteilung liegt vor allem in der Gewaltprävention. Besonders die Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit seien ein wesentlicher Bestandteil – etwa gibt es eine Beteiligung an Kampagnen wie „Tag der Kriminalitätsopfer“ oder der Kassabon-Aktion des heimischen Handels. 

Maßnahmen gegen „Angsträume“
Seit diesem Jahr wurde die Arbeit neben häuslicher Gewalt auch auf die Sicherheit im öffentlichen Raum ausgeweitet. Frauen bekommen hierbei die Chance, Orte, an denen sie sich gefährdet oder unwohl fühlen, zu benennen. Im Zuge von Begehungen können dann auch Verbesserungsvorschläge eingebracht werden.

50 Präventionsbedienstete wurden mittlerweile dafür ausgebildet, die mit Mädchen und Frauen ab 16 Jahren in ganz Österreich Unterführungen, große Wohnanlagen oder andere „Angsträume“ im öffentlichen Raum begehen. Dabei werde zum Beispiel geschaut, wo es mehr Licht braucht oder man Büsche zurückschneiden sollte, erklärte Warisch. Aber auch das richtige Verhalten in Notsituationen und selbstbewusstes Auftreten – nicht aber Selbstverteidigung – werden thematisiert.

Im kommenden Jahr soll der Schutz für Frauen noch weiter ausgedehnt werden – und auch der Arbeitsplatz mit eingeschlossen werden. Mit Schulungen sollen dabei die Möglichkeiten aufgezeigt werden, um Gewalt zu verhindern oder dieser (im auch rechtlich abgesicherten Rahmen) zu begegnen – etwa im Bereich des Handels.

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