Ein Schlagabtausch zweier Autofahrer, ob nur verbal oder nicht, endete vor Gericht im Burgenland. Dabei wollte der angeklagte Nordburgenländer nur wissen, warum der Vordermann „so dahinschleicht“.
Wer kennt ihn nicht, diesen Autofahrer vor sich, der, wenn 50 km/h erlaubt sind, 40 fährt. Oder konstant 80 statt 100. Nun trug es sich zu im Bezirk Eisenstadt-Umgebung, dass ein 53-Jähriger die Nerven verlor, weil der Vordermann zu langsam unterwegs war. Er fuhr dicht auf. Hupte wild. Überholte das Fahrzeug, bremste abrupt ab, blieb stehen und stieg aus. Es soll auch ein Fausthieb gefallen sein, aber da gehen die Meinungen auseinander.
„Nein, eilig hatte ich es nicht“
„Ich habe mich leider zu diesem Blödsinn hinreißen lassen“, sagt der Mann am Landesgericht Eisenstadt, in der er sich wegen Nötigung zu verantworten hat. Ob er es denn eilig gehabt habe, will die Richterin wissen. „Eigentlich nicht, ich war nach Hause unterwegs. Aber hinter mir haben die Autos auch schon angefangen zu hupen. Also bin ich vorbeigefahren. Mit nicht mehr als 27 km/h.“
Warum er die Fahrt dann nicht einfach fortgesetzt habe? „Weil ich wissen wollte, warum er so dahinschleicht und sogar noch gebremst hat, als ich gehupt habe.“
Die Privatbeteiligtenvertreterin macht nun für den Genötigten 2500 Euro und für die Beifahrerin 2000 Euro geltend. „Die Herrschaften wurden ja verletzt“, sagt sie. Beide hätten durch die Vollbremsung ein Peitschenschlagsyndrom erlitten – und der Fahrer noch dazu eine Schulterprellung, weil ihm der Angeklagte einen Schlag versetzt habe.
„Ich habe den Menschen nicht angegriffen. Ich bin noch nie tätlich geworden“, so der 53-Jährige, der mit einer diversionellen Geldbuße in Höhe von 2900 Euro davonkommt.
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