FPÖ und ÖVP haben gemeinsam eine Verfassungsklage zum Burgenländischen Straßengesetz eingebracht. Die SPÖ wehrt sich.
Wie die „Krone“ berichtete, fordert das Land von der Gemeinde Ollersdorf 80.000 Euro für Baumaßnahmen aus den Jahren 1969 bis 1984. Und das kurz nach einem Gerichtsurteil, in dem der kleinen Kommune 118.404 Euro zugesprochen wurden. Für ÖVP-Ortschef Bernd Strobl ist das „ein politischer Racheakt“.
Unterstützung bekommt Strobl von FPÖ-Klubobmann Norbert Hofer. Am Montag brachte man gemeinsam eine Verfassungsklage ein. Beide Oppositionsparteien fordern die sofortige Rücknahme der Novelle des Burgenländischen Straßengesetzes vom Mai 2025 und die vollständige Wiederherstellung der finanziellen Rechte aller Gemeinden. Mit der Novelle haben die Gemeinden keinen Anspruch mehr auf Entschädigungszahlungen des Landes für die Mitbenützung des Kanals bei Landesstraßen.
Finanzielles Überleben
„Das Land entzieht den Gemeinden Mittel, die ihnen für bereits erbrachte Leistungen zustehen – und das ausgerechnet in einer Zeit, in der viele Kommunen um ihr finanzielles Überleben kämpfen. Diese rückwirkende Novelle ist nicht nur ungerecht, sondern aus unserer Sicht klar verfassungswidrig“, so Hofer. Strobl sagt: „Mit der ersatzlosen Streichung des Entschädigungsanspruchs im Burgenländischen Straßengesetz hat die Landesregierung einen Faustschlag ins Gesicht unserer Gemeinden gesetzt – diesen Akt politischer Willkür und die Schwächung kommunaler Eigenständigkeit nehmen wir nicht hin.“
„Recht bekommt, wer Recht hat“
Zum Burgenländischen Straßengesetz hat auch der Verwaltungsgerichtshof die außerordentliche Revision des Landes Burgenland zugunsten der Gemeinde Ollersdorf abgewiesen. „Recht bekommt, wer Recht hat – das wurde zweimal bestätigt, und nun wird der Verfassungsgerichtshof das Recht der Gemeinden wieder bestätigen“, meint Strobl.
Parteipolitisch motiviert
Infrastrukturlandesrat Heinrich Dorner (SPÖ) nimmt die Verfassungsklage zur Kenntnis und bekräftigt, dass mit der vor kurzem beschlossenen Novelle eine notwendige rechtliche Klarstellung im Sinne der Gemeinden und des Landes bereits erfolgt ist. Für SPÖ-Klubobmann Roland Fürst ist die Argumentation ausschließlich parteipolitisch motiviert. Denn: „Niemand nimmt den Gemeinden etwas weg bzw. bringt sie um irgendeinen Anspruch.“
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