Zu lange in Haft

Gericht: Spanien muss ETA-Terroristin freilassen

Ausland
21.10.2013 16:28
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Spanien wegen einer zu langen Haftstrafe für ein Mitglied der baskischen Terrororganisation ETA verurteilt. Die Straßburger Richter (Bild) riefen die spanischen Justizbehörden in dem am Montag veröffentlichten Urteil auf, die 55-jährige Ines Del Rio Prada "so schnell wie möglich" freizulassen. Die Spanier reagierten empört auf das Urteil, die Terroropfer-Vereinigung AVT bezeichnete den Richterspruch als "Schande".

Der EGMR hatte in seinem letztinstanzlichen Urteil die umstrittene "Parot-Doktrin" für menschenrechtswidrig erklärt, wonach wegen Mordes verurteilte ETA-Terroristen nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden dürfen. Die Regelung gilt seit 2006, nachdem die Entlassung eines 25-fachen ETA-Mörders für große Empörung in Spanien gesorgt hatte. Jose Ignacio de Juana Chaos war seinerzeit zu mehr als 3.000 Jahren Haft verurteilt, wegen Arbeiten und guter Führung aber bereits nach 21 Jahren aus dem Gefängnis entlassen worden.

Danach entschied die spanische Justiz, dass Strafnachlässe wegen guter Führung nicht mehr auf die maximale Haftdauer von 30 Jahren angerechnet werden, sondern auf die Gesamtstrafe, zu der ein Straftäter verurteilt wurde. Erstmals wurde mit dieser neuen Regel 2006 die vorzeitige Haftentlassung des ETA-Terroristen Henri Parot verhindert.

ETA-Terroristin brachte ihren Fall vor das EGMR
Die ETA-Terroristin Ines del Rio Prada, die bereits vor vier Jahren aus der Haft hätte entlassen werden müssen, ließ die Doktrin allerdings vor dem EGMR anfechten. Sie war zu fast 3.800 Jahren Haft verurteilt worden, da sie unter anderem 1986 an einem Anschlag auf einen Polizeibus in Madrid beteilt war, bei dem zwölf Menschen ums Leben kamen und rund 40 Personen verletzt wurden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte die Anwendung der "Parot-Doktrin" bereits im Juli 2012 für rechtswidrig und forderte die sofortige Freilassung von ETA-Terroristin, die zudem mit 31.500 Euro vom spanischen Staat entschädigt werden sollte. Spanien erhob Einspruch, der im Berufsverfahren nun am Montag jedoch endgültig abgelehnt wurde.

Mehr als 60 Schwerverbrecher vor Haftentlassung?
Die neue Entscheidung des EGMR bedeutet einen schweren Schlag für die Regierung in Madrid. Nun könnten demnächst mehr als 60 weitere Schwerverbrecher aus der Haft entlassen werden, wie es in spanischen Medien hieß.

Aktivist: "Einer Mörderin noch Entschädigung zahlen?"
"Wie kann es sein, dass Mörder, die 23 Menschen getötet haben, bereits nach 21 Jahren wieder auf freien Fuß kommen? Ist ein Menschenleben gerade einmal ein Jahr Gefängnis wert?", kritisierte AVT-Chefin Angeles Pedraza. Als "beschämend" und "widerwärtig" bezeichnete Fernando Garcia Capelo vom Opferverband Foro Ermua, dass der spanische Staat dieser "Mörderin" sogar noch eine Entschädigung zahlen muss.

NGO fordert die Regierung auf, das Urteil zu missachten
Das Urteil und seine Folgen seien zudem ein schwerer Schlag für den Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität, erklärte er am Montag. Die Vereinigung "Stimmen gegen den Terrorismus" forderte Spaniens Ministerpräsidenten Mariano Rajoy auf, das EGMR-Urteil schlicht nicht umzusetzen.

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