Gesetzesnovelle

Bald schon mit sechs Jahren zur Feuerwehr

Kärnten
27.05.2025 13:45

Der Feuerwehrjugend sollen Kärntnerinnen und Kärntner künftig schon mit sechs, statt wie bisher mit zehn Jahren, beitreten dürfen, wenn in der nächsten Regierungssitzung die Novelle des Kärntner Feuerwehrgesetzes beschlossen wird. Und vorsätzlich ausgelöste Feuerwehreinsätze sind künftig zu zahlen.

„Wer sich bereits mit sechs Jahren für die Feuerwehr begeistert und aktiv mit anpacken will, soll auch die Möglichkeit haben, dies zu tun. Was könnte es Besseres geben? Schon in diesem jungen Alter, wo viele in die Schule kommen, lernen Kinder den Umgang mit Verantwortung, sie können sich aktiv einbringen und leisten einen wertvollen Beitrag“, so Feuerwehrreferent Landesrat Daniel Fellner.

Für Jugendgruppen bei den Feuerwehren soll es, wenn die Novelle beschlossen wird, zudem keine verpflichtende Mindestmitgliederzahl mehr geben. Diese bisherige „Muss-“ wird zur freiwilligen „Kann-Bestimmung“ abgeändert.

Und diese Novelle soll endlich festschreiben, dass, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Feuerwehreinsatz auslöst, für die Kosten aufkommen muss.

Porträt von Kärntner Krone
Kärntner Krone
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