Von der Ausweitung des elektronisch überwachten Hausarrests auf 24 Monate vor dem zu erwartenden Haftende könnte der verurteilte frühere Finanzminister bereits diesen September profitieren. Flankierend will die Bundesregierung Fesselträgern mehr Freizeitaktivitäten ermöglichen. Seine (kurze) Haft muss Grasser aus einfachem Grund erst am 7. Juni antreten.
Die durchschnittliche Anhaltedauer im elektronisch überwachten Hausarrest beträgt derzeit etwas über vier Monate – obwohl bis zu zwölf Monate möglich wären. Die Bundesregierung will die Möglichkeit der Fußfessel ab 1. September aus Spargründen und zur Entlastung der Justizanstalten auf bis zu 24 Monate vor dem zu erwartenden Haftende ausweiten.
Wird bei Karl-Heinz Grasser die Halbstrafe angenommen, könnte der in der Buwog-Affäre zu vier Jahren Gefängnis verurteilte Ex-Finanzminister schon im September 2025 im Hausarrest seine Strafe verbüßen. Der dann kein Hausarrest – unterbrochen nur für Arbeit, Arztbesuche und notwendige Besorgungen – mehr sein wird.
Im Sinne der Resozialisierung erscheint es sinnvoll, den betroffenen Strafgefangenen die Ausübung von Freizeitbeschäftigungen zu ermöglichen.
Aus dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Strafvollzugspaket
Empfehlungen von Arbeitsgruppe aus 2021
Denn parallel zur Ausweitung plant die Politik flankierende Maßnahmen zur Attraktivierung der Fußfessel, die von der Arbeitsgruppe Strafvollzugspaket schon im Jahr 2021 vorgeschlagen worden waren. „Im Sinne der Resozialisierung erscheint es sinnvoll, den betroffenen Strafgefangenen die Ausübung von Freizeitbeschäftigungen zu ermöglichen“, ist im Abschlussbericht der Experten zu lesen.
Zur Begründung heißt es: Die Überwachung würde „insbesondere bei längerer Dauer als sehr belastend und einschränkend erlebt“.
Diesen Empfehlungen folgend, sollen Fußfessel-Trägern ab September tägliche Außenaufenthalte zu sozialen und sportlichen Zwecken ermöglicht werden. Laut Budgetbegleitgesetz wird diesen dann Montag bis Freitag jeweils eine Stunde „freier“ Außenaufenthalt gewährt, am Wochenende gar drei Stunden am Tag. Für die Arbeitsgruppe gilt es, Hindernisse auszuschalten, welche zu Benachteiligungen von Verurteilten in der elektronischen Überwachung gegenüber Verurteilten im Freigang führen.
„Es muss zu einer Anpassung der Zeiten außerhalb der Unterkunft kommen, da ansonsten davon auszugehen ist, dass es verstärkt zu Abbrüchen oder Krisen kommen wird“, so die Experten der Arbeitsgruppe. Der Zeitpunkt, an dem die jahrelang diskutierte Reform nun umgesetzt wird, trifft sich für Grasser gut.
Es muss zu einer Anpassung der Zeiten außerhalb der Unterkunft kommen, da ansonsten davon auszugehen ist, dass es verstärkt zu Abbrüchen oder Krisen kommen wird.
Die Experten der Arbeitsgruppe
Nur drei Monate im „Ziegelstadel“
Seine Zeit, die er tatsächlich in der Innsbrucker Justizanstalt, dem „Ziegelstadel“ verbringt, dürfte sich – wie die „Krone“ berichtete – drastisch reduzieren. Als der Oberste Gerichtshof im März das Urteil des Erstgerichts von acht Jahren Haft auf vier Jahre reduzierte, war noch davon auszugehen, dass der frühere Politiker rund 20 Monate davon tatsächlich einsitzen muss. Mit der Novelle ist es jetzt möglich, dass er das Bett im Haftraum schon nach nur drei Monaten gegen sein eigenes tauschen kann.
Ab dann könnte er, dank der neuen Freizeit für „Fußfessel“-Träger, auch wieder in Restaurants, bei ausgedehnten Gassi-Runden mit seinen Hunden oder am Sportplatz anzutreffen sein.
Frist für Haftantritt später als gedacht
Die Haft antreten muss Grasser laut Wiener Landesgericht nicht – wie ursprünglich in Medien kolportiert wurde – am 28. Mai, sondern erst am 7. Juni.
Warum? Erst am 7. Mai konnte dem rechtskräftig verurteilten 56-Jährigen die Aufforderung zum Haftantritt persönlich zugestellt werden. An seinen Verteidiger Norbert Wess wurde sie bereits früher erfolgreich übermittelt.
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