Eine entsetzliche Meldung jagte Ende letzten Jahres die nächste – als drei Frauen in Wien ihre Kinder töteten. Jetzt werden im Landesgericht die Prozesse über die Bühne gehen. Auch, wenn stets von einer „Serie von Kindsmorden“ gesprochen wurde, könnten die furchtbaren Taten, besonders in rechtlicher Hinsicht, unterschiedlicher nicht sein.
Bereits am Montag muss eine 21-Jährige auf der Anklagebank Platz nehmen. Anfang Dezember wurde ihr Neugeborenes in einem Müllsack im Müllraum eines Hotels in Wien-Simmering gefunden – es konnte nur noch der Tod des kleinen Buben festgestellt werden. Eine Obduktion ergab schließlich: Das Baby kam zwar gesund zur Welt, wurde jedoch kurz nach der Geburt erwürgt.
Im ersten Prozess geht es nicht um Mord
Doch was treibt eine Mutter zu solch einer grausamen Tat? „Bei der 21-Jährigen hat ein psychiatrisches Gutachten ergeben, dass sie noch unter der Einwirkung des Geburtsvorgangs gehandelt hat“, heißt es von der Staatsanwaltschaft Wien. Die Österreicherin muss sich deswegen auch nicht vor Geschworenen verantworten – es handelt sich nicht um einen Mord.
Tötung eines Kindes bei der Geburt
Eine Mutter, die das Kind während der Geburt oder solange sie noch unter der Einwirkung des Geburtsvorgangs steht, tötet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
„Tötung eines Kindes bei der Geburt“, darauf lautet die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien. Zu der sich die junge Frau zumindest im Ermittlungsverfahren geständig gezeigt hat. Ihr droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft.
Unterbringung nach Tötung von Vierjährigem
Anders als einer 29-Jährigen. Zwar nahm auch sie ihrem Kind das Leben, verurteilt werden kann sie dafür aber nicht. Mitte November wurde die Polizei zu einem Wohnhaus in Wien-Favoriten alarmiert. Was die Beamten dort vorfanden, ist erschütternd: Ein Vierjähriger wurde durch mehrere Stiche getötet – von seiner eigenen Mutter. Danach versuchte die Kindergartenassistentin, sich das Leben zu nehmen. Gefunden wurden die beiden vom Vater ...
Und auch in dem fürchterlichen Fall liefert ein psychiatrisches Gutachten Aufschluss: Die junge Wienerin leidet an einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung. Als sie ihren kleinen Sohn erstach, war sie nicht zurechnungsfähig. Am 2. Juni wird im Wiener Landl über ihre Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum entschieden.
Kleiner „Engel“: Mordprozess im Juli
Drama Nummer drei: Die kleine Melek, das bedeutet auf Deutsch „Engel“, verschwand am 21. November von der Frühchenstation der Klinik Favoriten. Eine große Suchaktion wurde gestartet, zumal eine Entführung im Raum stand. Stunden später wurde es tot in einem Müllcontainer vor dem Krankenhaus gefunden. Die Obduktion ergab ein massives Schädelhirntrauma, mehrfache Knochenbrüche sowie stumpfe Gewalteinwirkung als Todesursache. Familiäre Probleme hätten die 30-jährige Mutter dazu getrieben.
Eine Schreckenstat, die die Staatsanwaltschaft als Mord einstuft. Denn die junge Frau war zu dem Zeitpunkt zurechnungsfähig, stand nicht mehr unter dem Einfluss der Geburt. Am 8. Juli drohen der Mandantin von Anwältin Astrid Wagner deswegen bis zu lebenslange Haft vor einem Geschworenengericht.
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