Knapp 10.000 Euro Sicherheitsleistung musste der Fahrer eines Satteltankfahrzeugs hinterlegen, bevor er seine Fahrt nach Bosnien und Herzegowina fortsetzen durfte. Bei einer Kontrolle an der Autobahnraststätte Hörbranz war er der Exekutive ins Netz gegangen.
Bei einer routinemäßigen Kontrolle auf dem Parkplatz des ehemaligen Autobahnzollamts Hörbranz wurden die Zuständigen der Gefahrgutpatrouille der Landesverkehrsabteilung auf einen Lkw aus Bosnien und Herzegowina aufmerksam. Zwar waren zwei Zusatztafeln zur Kennzeichnung von „umweltgefährdenden Stoffen“ waren am Schwerfahrzeug angebracht, doch das entsprach keinesfalls den geltenden Vorschriften. Nach dem „Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (ADR) fehlten nämlich die vorgeschriebene Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln.
Kein Berechtigungsausweis, kein Fachwissen
Doch das war nicht das einzige, was die Exekutive zu bemängeln hatte. Der Lenker war nämlich weder im Besitz eines gültigen Berechtigungsausweises für den Transport von Gefahrgut, noch verfügte er über das erforderliche Fachwissen.
Da es sich bei dem Lkw um ein leeres, aber ungereinigtes Satteltankfahrzeug handelte, musste dies fachgerecht gereinigt werden. Nachdem der Lenker eine vorläufige Sicherheitsleistung von knapp 10.000 Euro erbracht hatte, dürfte er seine Fahrt in Richtung Bosnien und Herzegowina fortsetzen.
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