Was in drei Minuten geschehen kann? Viel! Prozess 1 in Kärnten beschäftigt sich mit einem sexuellen Blitz-Übergriff bei einer feuchtfröhlichen 50er-Feier mit schwerwiegenden Folgen. Und im zweiten Verfahren bekämpft ein Klagenfurter eine „ungerechte“ Parkstrafe exakt drei Minuten nach Beginn der Gebührenpflicht. Erfolgreich?
Es geht um drei Minuten. Wenn überhaupt. So lange waren ein 30-jähriger Kärntner und eine um drei Jahre ältere Frau bei einer Geburtstagsparty eines Bekannten alleine in einem Raum. „Wir haben alle getrunken, herumgeblödelt und sind im Spaß in die Umkleidekabine des Vereinslokals gestürzt“, schildert er. „Ich bin auf sie draufgefallen und es kann sein, dass ich sie dabei auch berührt habe – aber sicherlich nicht mit Absicht!“ Man sei dann in der dunklen Kammer etwas mühsam aufgestanden und wieder zu den anderen Feiernden gegangen. Punkt.
Aber war das wirklich alles?
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