Die Strompreiserhöhung des börsennotierten Energieversorgers Verbund mit Wirkung zum 1. März 2023 war rechtlich nicht zulässig. Zu diesem Schluss kam der Oberste Gerichtshof (OGH) im Rahmen eines Verfahrens, das von dem ehemaligen Leiter des Verbraucherschutzverbands (VSV), Peter Kolba, initiiert wurde.
Der VSV strebt nun Rückzahlungen für betroffene Kunden an und schließt eine Sammelklage nicht aus. Der Verbund verweist seinerseits auf bereits geleistete Einmalzahlungen und prüft derzeit weitere rechtliche Schritte.
Der Verbund hatte sich – wie andere Anbieter auch – darauf gestützt, dass der im Jänner 2022 in einem kurzfristigen Abänderungsantrag der Grünen neu geschaffene § 80 Abs 2a Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) ein gesetzliches Preisänderungsrecht geschaffen habe.
Diesem Gesetzestext sei aber „eine gesetzliche Ermächtigung des Versorgers, die Tarife für bestehende Verträge zu ändern, nicht zu entnehmen“, heißt es in dem OGH-Urteil (8 Ob 115/24f). Vielmehr sei eine andere Vereinbarung, etwa in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), als Basis für eine Preisänderung nötig.
Die AGB des Verbund seien aber nicht geeignet, eine einseitige Preisänderung durch das Unternehmen zu rechtfertigen.
„Bisherige Rückerstattungen zu niedrig“
VSV-Obfrau Daniela Holzinger-Vogtenhuber nennt die zusätzlichen Einnahmen des Stromkonzerns durch die Preiserhöhung „Unrechtsgewinne“ und will nun Gespräche mit dem Verbund über Rückerstattungen führen. Bisher vom Unternehmen geleistete pauschale Rückerstattungen seien viel zu niedrig. Beim VSV hätten sich „Tausende Fälle“ mit Forderungen für eine Rückerstattung angesammelt. Eine Unterlassungsklage für die Zukunft habe der VSV bereits eingebracht.
Der Verbund „bestätigt den Erhalt des Urteils und analysiert die weiteren Schritte, auch im Zusammenhang mit der Unterlassungsklage des VSV“, heißt es in einer Stellungnahme des Unternehmens.
Auch Preiserhöhung von 2022 war unzulässig
Auch die Preiserhöhung von 2022 war gerichtlich für unzulässig erklärt worden. Letztlich hat sich der Verbund deshalb im September 2024 mit dem VKI auf eine pauschale Abgeltung der zu viel bezahlten Beträge geeinigt. Damals gab es eine Rückerstattung von rund 90 Euro bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3300 kWh.
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