Jetzt ist es so weit. Am Montag wurde dem Wiener Landesgericht und den Anwälten der Verurteilten in der Causa BUWOG – mit sechstägiger Verspätung – das schriftliche Urteil des Obersten Gerichtshofs zugestellt. In den nächsten Tagen wird der Richter Österreichs ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser zum Haftantritt auffordern.
„Das Urteil ist soeben zugestellt worden“, bestätigt Norbert Wess, der zusammen mit Manfred Ainedter den wegen Untreue und illegaler Geschenkannahme rechtskräftig verurteilten früheren Finanzminister vertritt. Jetzt sind die Tage in Freiheit für den früheren Politiker gezählt. Denn ab der Zustellung der Aufforderung zum Haftantritt hat Grasser 30 Tage lang Zeit, die Gefängnisstrafe anzutreten. Tut er dies nicht, wird er festgenommen.
Langes Korrekturlesen in der Schreibabteilung
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte vor etwas mehr als einem Monat die Verurteilung des Erstgerichts in den Causen BUWOG und Terminal Tower Linz bestätigt, jedoch die Strafe für Grasser auf vier Jahre Haft halbiert. Insbesondere wegen der langen Verfahrensdauer von knapp 16 Jahren. Der OGH verteidigte sich gegen den Vorwurf, die Frist für die Ausfertigung des Urteils – laut StPO vier Wochen ab Urteilsverkündung – versäumt zu haben. Die Richterin habe das Urteil bereits am 4. April unterschrieben und „der Schreibabteilung zur Endfertigung“ übergeben. Das Korrekturlesen dauerte ...
Auch Michael Dohr, der Anwalt des zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilten Walter Meischberger, kritisierte, dass die Urteile so lange nicht ausgefertigt wurden. Jetzt rechnet er damit, dass der Richter den Brief zum Haftantritt in der kommenden Woche zustellen wird. Darin ist auch die Justizanstalt vorgegeben, in der die Gefängnisstrafe anzutreten ist. Ainedter geht davon aus, dass dies bei Grasser im „Ziegelstadl“ in Innsbruck der Fall sein wird, zumal sein Mandant in Kitzbühel wohne.
212 Seiten umfasst das Urteil
Das Urteil des Höchstgerichts beginnt mit den Worten „Im Namen der Republik“ und umfasst stolze 212 Seiten. Allerdings dürfte der riesige Akt, der für den Richter für die Aufforderung zum Strafantritt notwendig ist, noch nicht beim zuständigen Richter aufliegen. Hoffentlich nicht die nächste Verzögerung.
13 Millionen Euro Schadenersatz
Zusätzlich zur Haft müssen Grasser, Meischberger und Ex-Immofinanz-Boss Petrikovics der Republik 9,6 Millionen, die Höhe der Buwog-Provision zurückzahlen, die ersteren beiden zudem 200.000 Euro für die Causa Terminal Tower. Inklusive Zinsen ergibt das 13 Millionen Schadenersatz.
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