Eine Anzeige der Wahlbehörde vom Urnengang im vergangenen März wird nun von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt überprüft.
Konkret geht es um einen Kandidaten des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes (SWV), der die Wahlkarte seiner Gattin ausgefüllt haben soll. Bemerkt worden ist der Irrtum, als die Ehefrau im Wahllokal ihre Stimme abgeben wollte.
„Ein Versehen“
„Es war ein Versehen, weil ich in mehreren Fachgruppen wahlberechtigt war“, erklärt der betroffene Kandidat der „Krone“. Deswegen habe er irrtümlich die Wahlkarte seiner Gattin ausgefüllt. Die Stimme hätte auch keinen Unterschied beim Wahlergebnis gemacht, da in der Fachgruppe eine Gemeinschaftsliste kandidiert habe, wie der Mann weiter erläutert. Er sei optimistisch, dass das Verfahren bald eingestellt werde.
Fall wird geprüft
Die Anzeige der Wahlbehörde liegt bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt. „Wir prüfen gerade den Fall“, erklärt Sprecherin Petra Bauer. Nicht zum ersten Mal muss sich die Justiz mit einer Wirtschaftskammer-Wahl im Burgenland beschäftigen. So gab es große Aufregung nach dem Urnengang im Jahr 2020, als die Grüne Wirtschaft einen Wahlbetrug mit gefälschten Vorzugsstimmen aufdeckte. Es folgten Verfahren vor Gericht mit Diversionen und Verurteilungen für Funktionäre des ÖVP-Wirtschaftsbundes und SMV.
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