Eine Wiener Gemeindewohnung entpuppte sich als Schimmelfalle. Jetzt steht die Volksanwältin einer jungen Familie bei.
Für die jungen Wiener sollte es der Start eines gemeinsamen Lebens werden – doch im Sommer 2024 begann der Kampf gegen Windmühlen, der nun bei der Sendung „Bürgeranwalt“ seinen vorläufigen Höhepunkt erreicht.
Doch von Beginn an: Im Sommer 2024 wurde Lara Hoyda, ihrem Lebensgefährten und der sieben Monate alten Tochter eine Gemeindewohnung in Währing zugeteilt. Der Bau aus den 1950er-Jahren hat seinen Charme, doch die Substanz zeigt Schwächen. Schon bei der Besichtigung fiel auf, dass das Schlafzimmerfenster beschädigt war. Es wurde getauscht – doch alle anderen Fenster blieben.
Die Untätigkeit von Wiener Wohnen ist mir unverständlich. Die Fenster gehören getauscht. Punkt!

Volksanwältin Gaby Schwarz
Bild: Daniel Bointner
„Lüften mehrmals täglich“
Und genau dort begann das Problem. „Wir lüften mehrmals täglich, aber das hilft nichts“, erzählt Lara Hoyda. „Die Fenster sind undicht, das Holz ist morsch, die Griffe klemmen, der Lack blättert ab. Das Außenholz ist schutzlos der Witterung ausgesetzt, und immer wieder bildet sich Schimmel.“ Besonders im Kinderzimmer ein unhaltbarer Zustand. Als sich dunkle Flecken an den Wänden zeigten, wandte sich die Familie an Wiener Wohnen. Die Antwort? Keine neuen Fenster. Stattdessen wurde erklärt, dass das Raumklima schuld sei – die Bewohner würden nicht richtig lüften.
Volksanwältin: „Fenster gehören getauscht.“
Doch Volksanwältin Gaby Schwarz widerspricht: „Erstens wurde die Wohnung nicht in einem brauchbaren Zustand übergeben. Zweitens sind die nicht schließenden Fenster für das schlechte Raumklima verantwortlich. Drittens ist Schimmel gesundheitsgefährdend, besonders für ein Baby.“ Tatsächlich bestätigt der Oberste Gerichtshofs, dass Außenfenster in die Erhaltungspflicht des Vermieters fallen – in diesem Fall also Wiener Wohnen. Schwarz fordert Konsequenzen: „Die Untätigkeit von Wiener Wohnen ist mir unverständlich. Die Fenster gehören getauscht. Punkt!“
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