Ein Date, das zu einem regelrechten Albtraum wurde: Im Juni prügelte ein 30-Jähriger auf eine Wienerin ein, hielt sie dann in seiner Wohnung im 10. Bezirk fest. Damit niemand ihre Verletzungen sieht, gibt der Hilfsarbeiter vor Gericht zu. Es ist nicht die einzige Straftat, die ihm vorgeworfen wird.
Es ist eine lange Liste von Straftaten, die ein 30-Jähriger im letzten Sommer begangen hat – doch eine sticht heraus. Von 5. bis 8. Juni soll er eine 42-Jährige in seiner Wohnung in Wien-Favoriten festgehalten haben. „Er hat gemeint, ich darf nicht gehen, bis alle blauen Flecken weg sind“, erinnert sich die Transfrau im Wiener Landl an die traumatischen Tage.
Date wird zu Albtraum
Denn der Hilfsarbeiter prügelte auch auf sie ein, brach ihr sogar die Nase. „Er hat mich zweimal bewusstlos geschlagen“, behauptet die Wienerin. „Ich hab‘ solch eine Gewalt bis jetzt nur in Filmen gesehen.“ Die beiden lernten sich über eine Datingplattform kennen. Man vereinbarte ein Treffen in seiner Wohnung – die sie dann nicht mehr verlassen durfte. „Er hat gesagt, er wäre alleine und wünscht sich meine Gesellschaft. Er hat mich idealisiert und immer wieder gesagt, wie schön ich bin.“
Ich hab‘ halt, nachdem ich hingeschlagen habe, gesagt, sie soll nicht rausgehen so verletzt.
Die 42-Jährige im Zeugenstand in Wien
Auf die Frage, warum sie denn niemanden angerufen habe, schließlich habe sie ständig ihr Handy bei sich gehabt, antwortet die 42-Jährige fast verzweifelt: „Ich hab’ mich so vor ihm gefürchtet.“ 2000 Euro Schadensersatz fordert die Transfrau. Die der Angeklagte nach einem umfassenden Geständnis anerkennt.
Raserfahrt und Kollision mit Streifenwagen
„Was ist denn nur mit Ihnen los?“, fragt die Richterin angesichts der Vielzahl von Straftaten in dem kurzen Zeitraum. Es geht nämlich auch um eine wilde Raserfahrt, während der er auch ein Polizeiauto absichtlich rammte. Außerdem sind mehrere Urkundendelikte und eine weitere versuchte Körperverletzung gegenständlich. „Die Drogen“, versucht der 30-Jährige eine leise Erklärung zu liefern.
Obwohl die Dauer der Freiheitsentziehung verringert wird, fasst der einschlägige Vorbestrafte nicht rechtskräftig 34 Monate Haft aus. „Sie haben schon von anderen Richtern so viele Chancen bekommen“, merkt Frau Rat an, dass es die erste Gefängnisstrafe für den Wiener ist.
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