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Wie soll Staat heißen?

Den Namen Österreich gibt es erst seit 1915

Zwei Reiche und gleichzeitig Kaiser und König? Um dem Zerfall der Monarchie zuvorzukommen, baute Kaiser Franz Joseph diese radikal um. Aus dem Kaisertum wurde durch seinen „Deal“ von 1867 die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn. Aber das heutige Österreich hatte lange einen ganz anderen Namen.

Die militärische Niederlage von Königgrätz im Jahr 1866 zwang Kaiser Franz Joseph zu weitgehenden politischen Zugeständnissen – sowohl an die österreichische als auch an die ungarische Seite seines Reiches. Genaugenommen war Königgrätz der Katalysator für Veränderungen, die längst spruchreif waren, nun aber eine schnelle Lösung verlangten.

Erstens: Franz Joseph musste endlich zu einer Einigung mit Ungarn kommen. Wollte er die Großmachtstellung seines Reiches und die Integrität seiner Dynastie erhalten und, vor allem, einen Abfall der Provinz Ungarn verhindern – der zu einem Dominoeffekt geführt hätte –, musste er den ungarischen Forderungen entgegenkommen. Zweitens: Der Kaiser musste dem Parlament in Österreich endlich umfassende Mitwirkungsrechte gewähren.

Die österreichische Kaiserkrone der Habsburger steht für das Kaisertum Österreich.
Die österreichische Kaiserkrone der Habsburger steht für das Kaisertum Österreich.(Bild: TOPPRESS Austria / Schöndorfer Karl / picturedesk.com)

Der Umbau der Monarchie war ein politisch-staatsrechtlicher „Deal“
Die Lösungen dieser beiden unterschiedlichen Forderungen wurden miteinander „junktimiert“ – es war ein politisch-staatsrechtlicher „Deal“, der beide Seiten zufriedenstellen und die Grundlage der k.u.k. Monarchie bilden sollte.

Das Ergebnis war schließlich der „Österreichisch-Ungarische Ausgleich“ und damit eine Restrukturierung der Habsburgermonarchie. Aus dem Kaisertum Österreich wurde die Österreichisch-Ungarische Monarchie. Es gab nun eine westliche Reichshälfte, in der die Deutschen eine Vormachtstellung innehaben sollten, und eine östliche, die unter der Führung der Magyaren stand.

Das bedeutete: Es gab ab nun in der Monarchie zwei autonome Reichshälften mit einer eigenen Regierung, einem eigenen Parlament und eigener innerer Verwaltung. Gemeinsame Angelegenheit dieser Doppelmonarchie waren lediglich und ausschließlich: die Außenpolitik, das Militär und die Finanzen. Kaiser Franz Joseph von Österreich war gleichzeitig König von Ungarn und die verbindende Klammer der beiden unabhängigen Reichshälften.

Die österreichische Seite stimmte nur gegen die ersehnte Verfassung zu
Diesem Staatsumbau musste aber erst auf österreichischer Seite zugestimmt werden, und als Preis für diese Zustimmung musste der Kaiser der Forderung der Liberalen nach der längst fälligen Verfassung nachgeben – was dann mit der „Dezemberverfassung“ geschah, die 1867 in Kraft trat.

Die „Dezemberverfassung“

  • Mit der Verfassung vom 21. Dezember 1867 –  der sogenannten „Dezemberverfassung“ – sanktionierte Kaiser Franz Joseph die fünf Grundgesetze und das Delegationsgesetz.
  • Die fünf Grundgesetze umfassten die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, die Ausübung der Regierungs- und Vollzugsgewalt, die Festlegung des Wirkungskreises des Reichsrats, die richterliche Gewalt und die Errichtung eines Reichsgerichts. Mit dem Delegationsgesetz wurde der Österreichisch-Ungarische Ausgleich ratifiziert.
  • Mit der Dezemberverfassung wurde in der österreichischen Reichshälfte die konstitutionelle Regierungsform endgültig eingeführt. Die Republik Österreich übernahm im Jahr 1918 das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger.

Damit war die Habsburgermonarchie eine konstitutionelle Monarchie mit einer Gewaltentrennung zwischen Krone und Volksvertretung geworden, den Kaiser Franz Joseph verpflichteten Regierungen sowie dem gewählten Reichsrat. Ein allgemeines Wahlrecht existierte jedoch noch nicht – es herrschte noch das „Kurienwahlrecht“. Wählen durften zu diesem Zeitpunkt nur Bürger von „Besitz und Bildung“, wie es hieß, und das betraf lediglich rund ein Drittel der erwachsenen Männer, die in vier Wählerklassen (Kurien) eingeteilt waren.

Wie soll die neue Monarchie nun heißen? Ein Flussname hilft!
Schwierig gestaltete sich die Benennung für diesen neuen Doppelstaat, zumindest für die westliche Reichshälfte. Dass die ungarische Reichshälfte weiterhin „Ungarn“ hieß, schien klar. Nur: Wie sollte die westliche Reichshälfte genannt werden? Der bis dahin verwendete Begriff „Österreich“ schien zum damaligen Zeitpunkt zumindest als offizieller Name nicht sinnvoll. Denn die westliche Reichshälfte umfasste ja nicht nur die deutschsprachigen Gebiete, sondern auch Böhmen, Mähren und alle anderen Teile des Habsburgerreiches.

Die Stephanskrone verkörpert die ungarische Nation.
Die Stephanskrone verkörpert die ungarische Nation.(Bild: Nemeth / akg-images / picturedesk.com)

Somit einigte man sich schließlich auf ein sprachliches Ungetüm – der offizielle Name der westlichen Reichshälfte lautete ab 1867: „Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder“. Da diese Bezeichnung für den täglichen Gebrauch denkbar unpraktisch war, bildeten sich auch die Namen „Cisleithanien“ (die „österreichische Reichshälfte“) und „Transleithanien“ heraus. Der Grenzfluss Leitha wurde also auch bestimmend für die sprachliche Trennung – die Länder diesseits und das Land jenseits der Leitha. „Österreich“ als Name für die westliche Reichshälfte wurde erst ab 1915 in den Akten geführt.

Was war nun „kaiserlich“ und was „königlich“ und was war der Unterschied?
Es wird aber noch komplizierter: Denn die verschiedenen Bedeutungen, die ein amtlich bescheinigtes „k.“ im alten Österreich haben konnte und die sogar öfters, wie bei Robert Musil, zu literarischen Ehren kamen, waren für die staatsrechtliche Unterscheidung von öffentlichen Einrichtungen enorm wichtig. Denn der kleine, aber feine Unterschied in der Schreibweise der verschiedenen „kaiserlichen und königlichen“ Bezeichnungen zeigte an, welche Institutionen jeweils der österreichischen, der ungarischen, oder aber beiden Reichshälfte zugerechnet wurden.

Mit „k.u.k“ – also „kaiserlich und königlich“ – wurden Einrichtungen des Gesamtstaates versehen, etwa das k.u.k. Kriegsministerium. „K.k.“ – „kaiserlich-königlich, ohne „u“ – wiederum deutete auf Institutionen oder Titel der österreichischen Reichshälfte hin, etwa: k.k. Ministerpräsident; dieser war zum Beispiel nicht Ministerpräsident Ungarns. Und dann gab es noch das einfach „k.“ für „königlich“, mit dem ausschließlich ungarische Einrichtungen bezeichnet wurden.

Fast 50 Jahre war Franz Joseph Doppelmonarch: Kaiser von Österreich und König von Ungarn
Fast 50 Jahre war Franz Joseph Doppelmonarch: Kaiser von Österreich und König von Ungarn(Bild: akg-images / picturedesk.com)

Franz Joseph war natürlich immer„k. und k.“, also kaiserlich und königlich –  schließlich war er ja Kaiser von Österreich und König von Ungarn in einem, sein Titel lautete: Seine k. und k. apostolische Majestät.

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